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Kirchenasyl: Innenministerin fordert Definition für Härtefälle

Stand: 28.05.2024 16:08 Uhr

Um Eingriffe in das Kirchenasyl in Zukunft zu verhindern, fand am Dienstag ein Gespräch im Innenministerium in Hannover statt. Der Tenor: Das Bundesamt für Migration muss Härtefälle auch anerkennen.

von Mandy Sarti

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) machte deutlich: "Wir befinden uns in einer Sandwich-Position. Wir wollen uns an den Rechtsstaat halten, aber auch nicht in das Kirchenasyl eingreifen." Das Ziel sei aber, dass in Zukunft keine Menschen mehr aus dem Kirchenasyl abgeschoben werden. Dafür muss das Bundesamt für Migration (BAMF) Härtefälle aber auch anerkennen. Die Landesaufnahmebehörde fungiert bei den Abschiebungen als Vollzugshelfer.

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Fall in Bienenbüttel sorgte für massive Kritik

Grund für das Gespräch im Innenministerium, an dem die evangelische Kirche, die Landesaufnahmebehörde und das BAMF teilnahmen, war ein Fall aus Bienenbüttel im Landkreis Uelzen. Dort war eine russische Familie von der Landesaufnahmebehörde aus dem Kirchenasyl geholt und nach Spanien abgeschoben worden. Das BAMF hatte zuvor den Härtefall nicht anerkannt. Das sorgte für massive Kritik.

"Ins Kirchenasyl darf nicht eingegriffen werden"

"Das war eine sehr schmerzliche, eine sehr schockierende Erfahrung", betonte Landesbischof Ralph Meister noch einmal. Bei dem Treffen im Innenministerium ging es am Dienstag aber nicht um Einzelfälle, sondern um den grundsätzlichen Umgang mit dem Kirchenasyl. Meister sprach sich deshalb für eine Intensivierung solcher Gespräche aus. Er verwies darauf, dass das Thema Migration und Asyl schon immer von rechten Kräften missbraucht wurde, so erlebe man das auch jetzt. Deshalb sei es umso wichtiger, dass eine gemeinsame Vereinbarung geschlossen werde. "Es darf nicht weiter in das Kirchenasyl eingegriffen werden", sagte er.

Anerkennungsquote laut Kirchen bei unter einem Prozent

Die Anzahl der Kirchenasyl-Fälle steigt seit einiger Zeit. Laut Innenministerium befanden sich 2022 noch 82 Menschen im Kirchenasyl. Ein Jahr später waren es 159. Im ersten Quartal 2024 waren es bereits 39 Geflüchtete. Beim Kirchenasyl geht es darum, abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber aufzunehmen, weil ihnen eine Abschiebung nicht zugemutet werden kann. Dabei geht es um sogenannte Härtefälle. Doch die werden vom BAMF kaum anerkannt. Laut Kirche liegt die Quote bei nicht einmal einem Prozent. Der Grund: Es fehlt an einer einheitlichen Definition.

Definition für Härtefälle soll auf Bundesebene erarbeitet werden

Eine solche Definition soll nun auf Bundesebene erarbeitet werden. Ein Gesprächstermin ist für Juni angesetzt. Innenministerin Behrens ist überzeugt: "Das BAMF muss Härtefälle anerkennen und auf der anderen Seite müssen die Kirchen sehr sensibel mit dem Thema Kirchenasyl umgehen." Bei den Kirchenasylfällen geht es hauptsächlich um Geflüchtete aus dem Dublin-Verfahren. Das heißt: Die betroffenen Menschen sind über einen anderen EU-Mitgliedsstaat, in dem sie bereits einen Asylantrag gestellt haben, nach Deutschland eingereist und haben hier erneut einen Asylantrag gestellt.

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