Fahrrad fahren: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Musik hören, telefonieren, freihändig fahren und mehr - diese Regeln gelten, wenn wir mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sind.
Ob ausgedehnte Fahrradtouren durch den Norden oder der Weg zur Arbeit - Fahrradfahren ist voll im Trend, das Geschäft mit den Drahteseln boomt!
Damit ihr für den Straßenverkehr bestens gerüstet seid und mit eurem Fahrrad nur schöne Dinge erlebt, schicken wir euch ins Bootcamp: Dirk Lau vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Hamburg klärt auf, was mit dem Fahrrad und im Straßenverkehr erlaubt ist und welche Mythen nicht stimmen.
1. Fahrrad fahren mit Musik auf den Ohren - ist das erlaubt?
Während der Fahrt gute Musik oder einen spannenden Podcast hören - klingt gut. Aber ist es überhaupt erlaubt, mit Kopfhörern und der entsprechenden Beschallung durch den Straßenverkehr zu fahren? Die Antwort lautet: Ja!
Eine Einschränkung gibt es allerdings, erklärt Dirk Lau vom ADFC: "Man muss die Umgebung noch wahrnehmen können." Werden wir angesprochen oder jemand will uns überholen, sollten wir es hören können. "Man muss für die anderen Verkehrsteilnehmer*innen noch ansprechbar sein", so Lau. Daher: Lieber nicht zu laut aufdrehen.
2. Darf man während der Fahrt telefonieren?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, während der Fahrt mit Freunden zu quatschen - Lau schränkt jedoch ein: "Man darf das Telefon nicht in der Hand halten." Wer das Smartphone auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung oder Headset benutzt, riskiert laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 55 Euro. Gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer oder sorgt sogar für einen Unfall, kann es noch teurer werden. Auch auf dem Fahrrad gilt also: Kopf hoch, das Handy kann warten.
3. Freihändig fahren - erlaubt oder verboten?
Dass die Hände ans Lenkrad gehören, gilt auch in diesem Fall: Freihändig fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Wer trotzdem freihändig fährt, den kann laut ADFC eine Strafe von fünf Euro erwarten.
4. Haben Fahrräder am Zebrastreifen genauso Vorrang wie Fußgänger?
Nein! Laut Dirk Lau dürfen wir mit dem Fahrrad zwar über den Zebrastreifen fahren, ohne abzusteigen - allerdings haben wir dabei keine Vorfahrt vor Autos oder anderen querenden Fahrzeugen: "Wer Vorrang haben will, muss am Zebrastreifen absteigen und das Rad schieben."
5. Dürfen Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren?
Wo dürfen Radfahrer fahren? Diese Frage führt immer wieder zu Verwirrung. Generell gilt laut Lau: Für Fahrzeuge wie das Fahrrad ist die Fahrbahn da - also die Straße oder ein Radweg. "Der Gehweg ist für Radfahrer*innen tabu", so der Experte weiter. Ausnahmen gelten für Kinder: "Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen das sogar."
Es gebe jedoch auch Gehwege, die für Fahrradfahrer freigegeben sind: "Das ist einerseits ein Angebot für einige Menschen, die sich auf einer von Autos stark belasteten Straße nicht sicher fühlen - andererseits behindert es natürlich die Fußgänger*innen, für die der Gehweg eigentlich da ist."
Sind auf einem blauen Schild Fahrrad und Fußgänger nebeneinander zu sehen, bedeutet das übrigens, dass Rad- und Gehweg getrennt sind. Sind sie übereinander zu sehen (siehe Foto), zeigt das Schild an, dass es sich um einen gemeinsam genutzten Weg handelt.
6. Müssen Fahrradfahrer vorhandene Fahrradwege nutzen?
Hättet ihr es gewusst? Dass es einen Radweg gibt, bedeutet nicht automatisch, dass ihr ihn benutzen müsst! "Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, gerade von vielen Autofahrer*innen, dass sie, wenn sie etwas sehen, das sie an einen Radweg erinnert, Radfahrer*innen darauf hinweisen, dass sie dort fahren müssen", erklärt Lau. Dies sei nicht der Fall.
Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: Zeigt ein blaues Schild ein Fahrradsymbol, handelt es sich um einen benutzungspflichtigen Fahrradweg. "Laut Rechtsprechung ist man verpflichtet, darauf zu fahren - allerdings nur so lange, wie er auch tatsächlich benutzungswürdig ist." In Hamburg gebe es zum Beispiel viele als benutzungspflichtig angeordnete Radwege, die den Sicherheitsstandards nicht entsprechen würden.
7. Dürfen wir uns an roten Ampeln an den wartenden Autos vorbeischlängeln?
Das kennen wir alle: An einer roten Ampel bildet sich eine Autoschlange. Um nicht mittendrin zu stehen und schneller voranzukommen, schlängeln wir uns in solch einer Situation gerne mal rechts vorbei und stehen dann in der Pole Position, wenn die Ampel auf Grün springt. Aber ist das auch erlaubt? Der Experte sagt: "Das erlaubt die Straßenverkehrsordnung."
Lau sieht darin sogar zwei Vorteile: Einerseits würden wir, wenn wir vor den Autos stehen, nicht in den Abgasen der Autoschlange stehen, andererseits erhöhe es auch die Sicherheit beim Anfahren, wenn die Autofahrer uns vor sich sehen.
8. Dürfen zwei Radfahrer auf der Straße nebeneinander fahren?
"Klar dürfen wir das", erklärt Lau. Allerdings sollten wir, wenn wir nebeneinander fahren, nicht zum Verkehrshindernis werden. Behindern oder gefährden wir andere oder sorgen für einen Unfall, können wir mit 20 bis 30 Euro zur Kasse gebeten werden.
So sollten wir durch das Nebeneinanderfahren zum Beispiel nicht verhindern, dass andere Verkehrsteilnehmer uns mit dem gebotenen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Meter überholen können. Das Einhalten dieses Abstands sei bei den meisten Straßen allerdings ohnehin nicht möglich. Insofern ist in diesen Straßen "das Überholen eines Radfahrers durch einen Autofahrer gar nicht möglich", erklärt Lau.
Daher sei auch in diesen Straßen das Nebeneinanderfahren erlaubt und keine Ordnungswidrigkeit. Und: "In Fahrradstraßen ist Radfahrer*innen das Nebeneinanderfahren in jedem Fall erlaubt, Autofahrer dürfen dort nicht überholen."
9. Gibt es beim Fahrradfahren ein Tempolimit?
Die schlechte Nachricht für alle Fahrrad-Flitzer: "Die Radfahrenden müssen sich laut Gesetzgeber genauso wie Autofahrer*innen an die Tempolimits halten." Gilt also zum Beispiel Tempo 30, dürfen auch Fahrradfahrer nicht schneller fahren.
10. Mit dem Fahrrad durch die Einbahnstraße - ja oder nein?
Es gibt Einbahnstraßen, die Fahrradfahrende auch entgegen der angegebenen Richtung befahren dürfen. Allerdings muss die jeweilige Straße dafür freigegeben sein. Laut Lau ist dies in Hamburg zum Beispiel bei einem Großteil der Straßen der Fall. Erkennen können wir eine für Fahrräder freigegebene Einbahnstraße zum Beispiel anhand eines Schriftzugs oder anhand eines entgegengesetzten Pfeils unter dem Einbahnstraßenschild.
