Werke durch Künstliche Intelligenz: Wem gehört die Kunst?
Texte und Bilder generiert von Künstlicher Intelligenz stellen das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Weder die Institutionen noch die aktuelle Rechtslage sind auf die Situation vorbereitet.
"Es war ein kalter Dezemberabend, und die drei Freunde der Mistkäfer Max, der Elefant, Elmo und die Schnappschildkröte Sam saßen zusammen in Max kleinem Mistkäfer-Bau. Sie hatten beschlossen, Weihnachten zusammen zu feiern, auch wenn sie sehr unterschiedlich waren."
Das ist der Beginn einer Geschichte, die ein ChatGPT auf Knopfdruck generiert, wenn man sie bittet, eine Kurzgeschichte für ein Kinderbuch zu schreiben, in der Mistkäfer, ein Elefant und eine Schnappschildkröte zusammen Weihnachten feiern. Die Unterschiede der Tiere sollen als positive Eigenart in den Fokus gerückt werden. Man könnte diese Geschichte in ein Pixi-Buch drucken, die KI noch Bilder im Wachsmalkreide-Stil generieren lassen und das Ganze im Hugendubel verkaufen. Doch da würden sich dann einige Fragen stellen. Wer ist der Urheber des Buches? Die KI oder der, der KI gesagt hat, was sie schreiben soll? Und wie ist das eigentlich mit den unzähligen Texten, an denen die KI trainiert hat, um zu wissen, wie eine Geschichte für Kinder ungefähr auszusehen hat?
Fremde Signaturen in künstlich generierten Werken
Vor allem wenn es um Bilder geht, die vom künstlichen Intelligenzen erstellt werden, wird es juristisch heikel, sagt der Journalist Michael Förtsch, der für das Tech-Magazin 1E9 schreibt. Niemand habe diese Künstler um Erlaubnis gefragt, ob ihre Bilder für das Training genutzt werden dürfen. "Es kommt häufig vor, dass in manchen Bildern auch Überreste einer Künstlersignatur auftauchen", sagt Förtsch. Diese seien zwar nicht mehr lesbar, aber daraus könne man schließen: "Hier hat die KI offensichtlich auf irgendwelche Bilder in dem Modell zurückgegriffen, das von einem Künstler signiert war und das nicht gemeinfrei gewesen ist."
Ist Stil patentierbar?
Mit Hilfe der Seite "Have I Been Trained?" können Künstler herausfinden, ob ihre Arbeit zum Training einer künstlichen Intelligenz eingesetzt wurde. Aber verhindern lässt sich das bislang nur schwer. Manche Kreative werfen den Maschinen vor, ihren Stil zu klauen. Einen Vorwurf, den Björn Ommer nicht gelten lässt. "Stil ist aus guten Gründen bei uns nicht patentierbar. Das würde jeden sehr stark einschränken, wenn Stil patentierbar wäre", sagt Ommer. "Ich glaube, wir sind uns gar nicht bewusst, was man dann alles verbieten müsste." Ommer leitet das Forschungsteam, das an der LMU München Stable Diffusion entwickelt hat, einen der meistbenutzten Text-zu-Bild-Generatoren. "Ich bin aber durchaus dafür, dass es eine Opt-out- Funktionalität geben sollte", ergänzt er.
Opt-Out-Funktion könnte die Lösung sein
"Opt-out" heißt, dass Künstler selbst entscheiden, ob eine künstliche Intelligenz mit ihren Daten trainiert oder nicht. Denkbar wäre auch eine finanzielle Entschädigung - etwa über die entsprechenden Verwertungsgesellschaften. Bislang sind aber weder die Institutionen noch das Recht auf die neuen Bedingungen durch Künstliche Intelligenz vorbereitet.