Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet - die bundesdeutsche Verfassung, die damals absichtlich nicht so genannt wurde. Es galt ja nur als "vorläufig". Zum Glück ist dieses Gesetz sehr haltbar. Allenfalls wird diskutiert, ob man es nicht noch erweitern und verbessern kann. Zu solchen Forderungen gehört auch die Idee, Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben. Ein Überblick der Debatte.