9 | 13 Den verstorbenen Fahrzeugführer des Transrapids trifft einem Gutachten zufolge keine Schuld. Da er nach dem Fahrstart verschiedene Instrumente kontrollieren musste, konnte er nach Auffassung der Gutachter erst kurz vor dem Aufprall wieder den Blick auf die Strecke richten und deshalb keine Notbremsung auslösen.