Urteilsverkündung im Hamburger NS-Prozess um Rigaer Ghetto
Vier ehemalige Wehrmachtsangehörige standen ab 1972 wegen Gewaltverbrechen bei der Räumung des Ghettos vor dem Hamburger Landgericht. Den Hauptangeklagten Otto Tuchel verurteilte das Gericht im Februar 1972 wegen dreifachen Mordes und Beihilfe zum Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe.