Nach Netzpolitik.org: Was dürfen Journalisten?
Die Aufregung war groß, als Ende Juli bekannt wurde, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen das Blog Netzpolitik.org eingeleitet hatte. Der schwerwiegende Vorwurf: Landesverrat. Das Blog soll angeblich Staatsgeheimnisse verraten haben.
Die Journalisten hierzulande waren sich schnell einig: Die Ermittlungen stellten in ihren Augen einen Angriff auf die Pressefreiheit dar. Inzwischen wurde das Verfahren gegen Netzpolitik.org eingestellt und Generalbundesanwalt Harald Range in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch lange nicht.
Georg Mascolo, früher Chefredakteur beim Spiegel und heute Leiter des Rechercheverbunds bestehend aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, ist einer der angesehensten Geheimdienst-Experten in Deutschland und als solcher geschult im Umgang mit brisanten Dokumenten. Am Wochenende erschien ein Artikel in der "Süddeutsche Zeitung", in dem Mascolo sich mit der Frage des richtigen Umgangs mit Informationen auseinandersetzt.
Im Interview mit ZAPP erklärt Mascolo unter anderem, welche Auswirkungen der Fall Netzpolitik.org auf den Journalismus in Deutschland haben wird, und warum der Straftatbestand des Landesverrats dringend reformiert werden muss.
Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version stand, dass die Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen das Blog Netzpolitik.org eingeleitet hatte. Es muss natürlich Bundesanwaltschaft heißen. Wir danken für den Hinweis und bitten um Entschuldigung.