Lufthansa: Gewerkschaft hilft beim Lohn sparen
Eigentlich sind Gewerkschaften ja vor allem dafür da, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Doch bei der Lufthansa-Tochter LSG, zuständig für Essen und Getränke an Bord, war das über Jahre offenbar etwas anders. Mindestens ein Jahrzehnt lang hat Ver.di mehr oder weniger tatenlos dabei zugesehen, wie Teilzeitkräfte auf Abruf - nach Meinung von Arbeitsrechtlern rechtswidrig - diskriminiert und bei den Lohnzusatzleistungen betrogen wurden.
Mindestens 25 Prozent Teilzeitkräfte auf Abruf bei der LSG
Und nicht nur das: die Gewerkschaft hat 1993 sogar das "Einfallstor" dafür geöffnet - mit einem Tarifvertrag für Teilzeitkräfte auf Abruf. Ver.di unterschrieb ihn, damit die LSG auf den Arbeitsanfall in den Spitzen flexibler reagieren kann. Zielgruppe: Hausfrauen und Studenten, die als Aushilfen mit einem geringen Stunden-Vertrag wesentlich flexibler einsetzbar sein sollten. "Wenn man ehrlich ist, ist uns das entglitten", gibt Ver.di-Gewerkschaftssekretär Gerold Schaub zu. Denn in den folgenden Jahren wurde dieser Tarifvertrag von der Geschäftsführung ausgenutzt, um sukzessive Vollzeitkräfte durch die wesentlich billigeren und flexibleren Teilzeitkräfte auf Abruf zu ersetzen. Der Anteil bewegt sich seit 2005 - nach Panorama vorliegenden betriebsinternen Statistiken - zwischen 27 und 29 Prozent. Die LSG spricht von 25 Prozent. Kein anderes Unternehmen in Deutschland dürfte jedenfalls prozentual so viele Teilzeitkräfte auf Abruf haben.
Millionen an Lohnnebenleistungen gespart
Özkan A. ist einer von ihnen. Seit 13 Jahren ist er bei der LSG beschäftigt. Er hat - wie die meisten anderen auch - eine vertraglich garantierte Grundarbeitszeit von 40 Stunden im Monat. "Ich arbeite aber deutlich mehr", erzählt Özkan A., "oft auch quasi Vollzeit". Und da ist er, so Ver.di Gewerkschaftssekretär Gerold Schaub, kein Einzelfall: Schaub spricht von rund 80 Prozent, die quasi Vollzeit arbeiten. Die LSG bestreitet diese Zahl, sie bestreitet aber nicht, dass die Teilzeitkräfte wesentlich mehr als 40 Stunden im Monat arbeiten.
So oder so dürfte die LSG durch den Einsatz der Teilzeitkräfte in den letzten zwanzig Jahren Hunderttausende - wenn nicht gar Millionen gespart haben. Denn Lohnnebenleistungen wie z.B. das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder die Beiträge zur Betriebsrente zahlte sie den Teilzeitkräften nur auf die vertraglich zugesicherte Grundarbeitszeit von 40 Stunden im Monat.
Özkan A.: "Sie müssen sich das vorstellen: Sie arbeiten mit einem Kollegen und sie beide arbeiten 160 Stunden. Sie bekommen bei fast allen Lohnzusatzleistungen nur ein Viertel, immer nur ein Viertel - ein Viertel vom Weihnachtsgeld, ein Viertel vom Urlaubsgeld, und die betriebliche Altersversorgung."
Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot?
Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht, spricht dabei von einem eindeutigen Verstoß gegen das "Diskriminierungsverbot", das im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt ist. "Das Gesetz schreibt vor: Teilzeitkräfte müssen genauso behandelt werden wie Vollzeitkräfte. Man kann sie nicht 160 Stunden im Monat arbeiten lassen, ihnen aber nur auf Basis von 40 Stunden Weihnachtsgeld oder Beiträge für die Betriebsrente zahlen." Die LSG teilte gegenüber Panorama mit, dass die Leistungen auf Basis der bestehen Tarifverträge mit Ver.di berechnet wurden.
Diskriminierung bei Betriebsrente bleibt bestehen
"Der Tarifvertrag hatte Lücken, gar keine Frage", gibt auch Ver.di Gewerkschaftssekretär Gerold Schaub zu. Illegal sei allerdings nicht der Vertrag, sondern das, was die LSG daraus gemacht habe. Man habe ihn 2003 nur für Teilzeitkräfte auf Abruf gemacht, die höchstens 40 Stunden arbeiten - und nicht Vollzeit oder quasi Vollzeit arbeiten. Die Lücken, von denen der Gewerkschaftssekretär spricht, wurden in den letzten 20 Jahren allerdings auch nicht geschlossen. Bis auf einen Warnstreik, der 2007 zur Verbesserung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führte, hat Ver.di zwei Jahrzehnte so gut wie nichts für die Teilzeitkräfte auf Abruf getan. "Das ist ausgeartet", sagt Ver.di Gewerkschaftssekretär Gerold Schaub. "und muss nun bei einem Arbeitgeber, der das weidlich genutzt hat, wieder zurückgefahren werden.“
Immerhin - nachdem nun Teilzeitkräfte vor Gericht geklagt und sich einige in der Gewerkschaft Agil organisiert haben, einigten sich Ver.di und die LSG jetzt darauf, dass ab 1. Oktober das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf die real geleisteten Stunden gezahlt werden soll. Eine - nach Meinung von Arbeitsrechtlern rechtswidrige - Diskriminierung bei der Betriebsrente wird allerdings weiter bestehen. 150 Abrufkräfte sollen zudem bald Vollzeitstellen bekommen. Allerdings werden die Verträge eine Klausel enthalten über "die Genehmigung des Verzichts auf tarifliche Rechte", die "etwaige (...) Ansprüche wegen der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus der Vergangenheit beseitigen soll." Auf Deutsch: Eine Vollzeitstelle gibt es nur, wenn man nicht auf Nachzahlungen klagt. Man könnte auch sagen: Auch in diesem Punkt hat Ver.di die Interessen der Abrufkräfte einmal mehr verraten.