Terrorzelle: Straßenverkehrsordnung schützte Nazi-Trio
Panorama-Recherchen haben anhand bisher unbekannter Details ergeben, dass Ermittler schon früh das spätere NSU-Trio im Visier hatten, aber auch, dass sie bei diesen Ermittlungen nicht besonders glücklich vorgingen: Schon im Herbst 1997 standen die späteren mutmaßlichen Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nach einem Bericht des LKA Thüringen vom Oktober 1997 im Verdacht, Bombenattrappen gelegt zu haben, in einem Fall wurde sogar TNT-Sprengstoff verarbeitet.
Doch die Ermittlungsversuche der Thüringer Polizei verliefen, wie neue Akten belegen, eher halbherzig: So versuchten zwei Polizeibeamte der Landespolizei Thüringen am 27.12.1997, einen Tag nach dem Fund einer weiteren Bombenattrappe auf dem Nordfriedhof Jena, die Alibis dieser Personen zu überprüfen. Sie berichteten, dass Beate Zschäpe einfach "keinerlei Angaben zu ihrem Alibi" machte, bei Mundlos standen die Beamten erst einmal vor der falschen Wohnung, und als man dann seine richtige Adresse ermittelt hatte, "wurde Herr Mundlos nicht angetroffen".
Besonders hilflos wirkten die Polizisten bei Uwe Böhnhardt. Just als die Polizei bei ihm war, kam er in seinem roten Hyundai angefahren. "Bei dem Fahrer handelte es sich eindeutig um den Herrn Böhnhardt", berichteten die Beamten. Doch der erkannte die Polizisten und – laut Panorama vorliegender Akten - "beschleunigte sein Fahrzeug so, daß eine Verfolgung im Rahmen der STVO nicht möglich war". Das Alibi von Uwe Böhnhardt, der damals bereits wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt war und eigentlich eine Haftstrafe hätte antreten müssen, konnte also nicht überprüft werden, weil die Polizei sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hätte.
Täterkreis war bereits im Herbst 1997 bekannt
Der inzwischen inhaftierte mutmaßliche NSU-Unterstützer Holger G., ebenfalls Mitglied der Kameradschaft Jena, war Ende 1997 bereits weggezogen. Immerhin einen Erfolg gaben die Beamten zu Protokoll: "Im Haus durchgeführte Ermittlungen ergaben, daß die Familie G. im Juli 1997 in die alten Bundesländer verzogen ist." Dabei war Ermittlern des Landeskriminalamtes Thüringen schon im Herbst 1997 klar, dass zumindest fünf Taten von ein und demselben Täterkreis stammten. Und ebenso, wer die mutmaßlichen Täter sein könnten.
So heißt es in einem Bericht des LKA Thüringen vom Oktober 1997, dass die bisherigen Ermittlungen darauf hindeuteten, dass die Täter Mitglieder der sogenannten "Kameradschaft Jena" waren, zum Teil bereits polizeibekannt durch rechtsextreme Straftaten. Neben Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren auch die inzwischen verhafteten NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, Holger G. sowie der im Verfahren um den "Nationalsozialistischen Untergrund" als Zeuge vernommene Andre K. bereits im Visier der Fahnder. Und durch einen DNA-Abgleich von Spuren, die auf einer der Bombenattrappen gefunden wurde, war schon zu diesem Zeitpunkt laut Bericht des LKA Thüringen sicher, dass Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und Andre K. als "Spurenverursacher" in Frage kamen. Das erhärtete den "dringenden Tatverdacht" gegen die Nazis schon im Oktober 1997.
Bei Erlassen des Haftbefehls bereits abgetaucht
Erst am 19.01.1998 ordnete das zuständige Amtsgericht Jena die Durchsuchung von drei Garagen an. Diese Garagen sollten zumindest von zwei Beschuldigten genutzt werden. Am 26.01.1998 wurden die Garagen durchsucht. In der Garage Nummer 5, gemietet von Beate Zschäpe, wurden sämtliche Utensilien zum Bau von Rohrbomben gefunden, so wie eine fertig gebaute Rohrbombe. Daraufhin wurde Haftbefehl gegen das Trio erlassen. Da waren sie bereits abgetaucht.
Der Sprecher des Thüringer Innenministeriums, Stephan Hövelmans, bestätigt auf Anfrage von Panorama, dass die "genannten Personen bereits in den 90er Jahren in Jena im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Straftaten aufgefallen und in den Fokus von Polizei und Justiz geraten" sind. Thüringens Innenminister Jörg Geibert habe nach Aufdeckung der Verbrechensserie der inzwischen als "Zwickauer Trio" bekannten Gruppe im Herbst 2011 eine unabhängige Kommission eingesetzt, um die damalige Arbeit der Thüringer Strafverfolgungsbehörden zu überprüfen und mögliche Versäumnisse zu ermitteln. Bei der Vorstellung der Kommission am 23. November 2011 habe der Minister erklärt: "Wir wollen vorbehaltlos aufklären, warum die Strafverfolgungsmaßnahmen in den 90er Jahren erfolglos geblieben sind und weshalb das Trio nach dem Verschwinden 1998 nicht mehr aufgespürt werden konnte."