Bundesanwaltschaft: Neue Belege für Zschäpes Mitgliedschaft in brauner Terrorzelle
Die Bundesanwaltschaft erhebt nach Panorama-Recherchen schwere Vorwürfe gegen die mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe. Sie sei dringend verdächtig, an der Bildung der terroristischen Vereinigung NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) beteiligt gewesen zu sein. Das geht aus einem Antrag der Bundesanwaltschaft hervor, die Aufhebung des Haftbeschlusses abzulehnen. Diese Aufhebung war von Zschäpes Anwälten gefordert worden, da sie die Belege für Zschäpes Beteiligung an den Terroraktionen für nicht ausreichend hielten.
In dem Antrag führt die Bundesanwaltschaft aus, Zschäpe habe den Mitbeschuldigten Holger G. im Jahr 2001/2002 vom Bahnhof Zwickau abgeholt, als dieser dem Trio eine Waffe brachte. Vor aller Augen sei diese durchgeladen worden. Ferner glauben die Ermittler offenbar, dass Zschäpe 2005 aus einer Telefonzelle in Zwickau ihre Komplizen angerufen hat, als diese einen Mord in München begingen. Dies belegen Verbindungsdaten, der Anruf aus Zwickau kam auf einem Handy in der Nähe des Tatortes an. Zu Details in ihrem Antrag will sich die Bundesanwaltschaft auf Anfrage der Panorama-Redaktion nicht äußern, betont aber, dass sie Zschäpe weiterhin der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für dringend verdächtig hält. Die Anwälte Zschäpes wollten sich auf Anfrage von Panorama nicht äußern.
Erweiterung des Haftbefehls wird geprüft
Desweiteren prüft die Bundesanwaltschaft derzeit die Erweiterung des Haftbefehls auf den Vorwurf des versuchten Mordes. Zschäpe soll Anfang November 2011 die gemeinsam genutzte Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt haben, um damit Spuren des Trios zu verwischen. Zum Zeitpunkt der Brandstiftung soll sich eine Frau in dem Mehrfamilienhaus aufgehalten haben, außerdem hätten an dem Tag Handwerker in dem Haus gearbeitet, die während des Brandes wohl allerdings gerade nicht im Haus waren. Weitere Details im Antrag der Bundesanwaltschaft lassen zudem erkennen, dass das Trio offenbar schon vor dem Untertauchen im Jahr 1998 die Jagd auf Ausländer anstrebte. So heißt in einer Textdatei, die auf einer bereits 1998 aufgefundenen Diskette abgespeichert wurde: "Alidrecksau, wir hassen dich. (...) wir zertreten sein Gesicht. (,,,) Drum Ali schlage wir dich breit" (Sprachfehler im Original).
Neues Täterwissen offenbart
Darüber hinaus offenbaren erste Schnittversionen des Bekennervideos weiteres Täterwissen. So sei etwa der Name eines Opfers eingeblendet worden: "ENVER SIMSEK WEISS NUN WIE ERNST UNS DIE ERHALTUNG DER DEUTSCHEN NATION IST" (Sprachfehler im Original). Auch die Wohnverhältnisse des Trios belegen aus Sicht der Bundesanwaltschaft konspiratives Verhalten. Bei der Durchsuchung der Zwickauer Wohnung, dem letzten Wohnort des Trios, hätten Ermittler Sicherungs- und Überwachungseinrichtungen entdeckt, unter anderem eine Schallschutzvorrichtung, Bewegungsmelder und Überwachungskameras. Nur Teile der Wohnung seien für Dritte zugänglich gewesen. Zschäpes Anwälte hatten bereits Ende Dezember Beschwerde gegen die Untersuchungshaft ihrer Mandantin eingelegt. Über die Ablehnung der Haftbeschwerde seitens der Bundesanwaltschaft muß nun der Bundesgerichtshof entscheiden.