Versteckte Kamera in Arztpraxis zulässig
Der NDR durfte die Bilder einer versteckten Kamera, die in einer Hamburger Arztpraxis aufgenommen wurden, ausstrahlen. Das ist das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg am Dienstag.
In dem Rechtsstreit ging es um Bildaufnahmen, die bei Recherchen zur Sendung "Panorama - die Reporter: Die Schwulenheiler“ entstanden waren. Sie zeigen eine Dämonenaustreibung des Hamburger Arztes Dr. Arne Elsen, die dieser in seinen Praxisräumen durchgeführt hatte, um die Homosexualität des NDR-Reporters Christian Deker angeblich zu "heilen".
Oberlandesgericht widerspricht Landgericht
Der Diabetologe Dr. Elsen hatte dem NDR die Verbreitung der Aufnahmen im Mai 2014 durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg verbieten lassen. Das Landgericht war in seiner Entscheidung unter anderem davon ausgegangen, dass der aufgedeckte Missstand nicht ausreiche, um den Einsatz einer versteckten Kamera zu rechtfertigen.
Dieser Auffassung widersprach nun der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts deutlich: Die Richter des Pressesenats sahen die Aufnahmen als gerechtfertigt an, da unter anderem das Interesse der Öffentlichkeit an den "Behandlungsmethoden" des Arztes in der Abwägung schwerer wiege und der Arzt in unzulässiger Weise die medizinische Behandlung mit seiner religiösen Betätigung verquickt habe.
Einstweilige Verfügung gegenstandslos
Der Senat gab deshalb während der Verhandlung zu erkennen, dass ein Urteil zugunsten des NDR ausfallen wird. Daraufhin zog der Arzt Dr. Arne Elsen seine Anträge zurück. Die einstweilige Verfügung ist damit gegenstandslos. Der Film darf damit wieder in seiner ursprünglichen Version inklusive der Originalaufnahmen aus der Praxis gezeigt werden.