NSU: Nebenkläger wollen neue Ermittlungen
Beim NSU-Prozess in München haben die Vertreter der Familie Yozgat beantragt, neue Ermittlungen zur Rolle des hessischen Verfassungsschützers Andreas T. in Auftrag zu geben. Dieser war am 6. April 2006, dem Tag des Mordes an Halit Yozgat, am Tatort gewesen. Nach eigener Darstellung hat Andreas T. nichts von dem Mord mitbekommen. Auch Panorama hatte über den Fall berichtet.
Zur falschen Zeit am falschen Ort
Damals wehrte sich Andreas T. gegen die Vorwürfe, die immer wieder in den Medien gegen ihn erhoben wurden: "Ich war tatsächlich, wie ich es immer wieder nur betonen kann, zur falschen Zeit am falschen Ort. Und es gibt keine Verbindung von mir zu diesen Taten und auch keine Verbindung, die irgendetwas mit meiner Arbeit zu tun gehabt hätte."
Die Bundesanwaltschaft überprüfte seine Angaben nach dem Auffliegen der NSU-Mordserie ebenfalls mehrfach. Das Ergebnis: Die Strafverfolger sahen keinen Grund die Ermittlungen gegen Andreas T. wieder aufzunehmen. Im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags wurde T. ebenfalls befragt.
Neuer Ermittlungsantrag gestellt
Nun erheben die Yozgat-Anwälte einen neuen Vorwurf: In den Trümmern der Wohnung von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt wurden Stadtpläne gefunden, auf denen mögliche Anschlagsziele markiert worden waren. In Kassel lägen acht von neun dieser Markierungen an von Andreas T. häufig genutzten Fahrtstrecken oder anderen mit seiner Person in Zusammenhang stehenden Orten.
Bundesanwalt Herbert Diemer kritisierte den Antrag der Anwälte. Gegenüber dem SWR-Hörfunk sagte er: "Die Tatsachen, die ermittelt werden sollen, sind bereits aktenkundig im Wesentlichen - und die hat der Nebenkläger auch vorgetragen. Was er vielleicht intendiert hat, ist eine Bewertung dieser Fakten." Aber eine Bewertung könne man nicht ermitteln, eine Bewertung müsse man treffen.
Geht es um die Überstellung von Akten?
In einigen Medien wird gemutmaßt, die Vertreter der Nebenkläger wollten lediglich erreichen, dass die Akten zur Telefonüberwachung des früheren Verfassungsschützers dem Gericht überstellt werden. Die Bundesanwaltschaft lehnt dies bislang mit dem Verweis auf die Persönlichkeitsrechte von Andreas T. ab.