NS-Täter erhalten weiterhin Opferrente
Bis heute erhalten NS-Täter eine so genannte Kriegsopferrente - und daran soll sich auch in Zukunft wenig ändern, geht es nach dem Willen der Bundesregierung. "Gesetzesänderungen dazu sind nicht geplant", lautet die Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne). Zuständig seien die Länder.
"Unerträgliche Stilisierung"
"Die Bundesregierung darf nicht weiter zulassen, dass ehemaliges KZ-Lagerpersonal und andere Kriegsverbrecher Zusatzrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz abkassieren. Das ist eine unerträgliche Stilisierung ehemaliger Täter zu Opfern", schreibt Beck dazu in einer Stellungnahme. Statt sich mit den Probleme zu beschäftigen, ziehe sie sich mit Verweis auf Formalitäten aus der Verantwortung.
Bei der Kriegsopferrente handelt es sich um eine freiwillige Zahlung für infolge von Kriegsauswirkungen verletzte oder invalide Personen. Seit 1998 ist es möglich, Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, Leistungen nach dem BVG, insbesondere Kriegsopferrenten, zu versagen oder zu entziehen. Bis heute wurden lediglich 99 Kriegsopferrenten entzogen. Nach Recherchen des Simon Wiesenthal Center beziehen bis zu 70.000 Personen Kriegsopferrente, bei denen eine Entziehung in Betracht käme.
Dass Gesetz, dass es ermöglicht, Nazi-Tätern die Opferrente zu verweigern oder zu entziehen, trat erst aufgrund mehrerer Panorama-Berichte in Kraft. Den ersten Beitrag zu diesem Skandal sendete Panorama 1993, es ging zunächst um Kriegsopferrenten für 128 lettische SS-Legionäre. Darunter befanden sich Männer, die vor den Einsätzen bei der Waffen-SS-Schutzmannschaftsbataillonen der Ordnungspolizei angehört hatten, welche 1941 bis 1943 an Massenerschießungen beteiligt waren. 1997 berichtete Panorama dann, dass weltweit viele der noch lebenden Nazi-Verbrecher oder deren Angehörige Opferrente beziehen.