NS-Täter beziehen weiter "Opferrente"
Dass Täter keine sogenannte "Opferrente" beziehen sollten, erscheint nur logisch. Doch bis heute beziehen auch Nazi-Täter Kriegsopferrenten - ein Gesetz, dass es ermöglichte, Nazi-Tätern die Opferrente zu verweigern oder zu entziehen, trat erst 1998 aufgrund mehrerer Panorama-Berichte in Kraft.
Den ersten Beitrag zu diesem Skandal sendete Panorama 1993, es ging zunächst um Kriegsopferrenten für 128 lettische SS-Legionäre. Darunter befanden sich Männer, die vor den Einsätzen bei der Waffen-SS-Schutzmannschaftsbataillonen der Ordnungspolizei angehört hatten, welche 1941 bis 1943 an Massenerschießungen beteiligt waren. 1997 berichtete Panorama dann, dass weltweit viele der noch lebenden Nazi-Verbrecher oder deren Angehörige Opferrente beziehen .
"Jammervolles Kapitel des Versagens"
Der 1998 in Kraft getretene §1a des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) besagt, dass Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, Leistungen nach dem BVG, insbesondere Kriegsopferrenten, zu versagen oder zu entziehen sind. Bei Umsetzung der Norm hatte das Simon Wiesenthal Center über 70.000 Namen ermittelt, bei denen eine Entziehung der Kriegsopferrente in Betracht kam.
Doch bis heute wurden lediglich 99 Kriegsopferrenten entzogen - so lautet das Recherchergebnis der Historiker Stefan Klemp und Martin Hölzl, die die Gründe dieser enormen Diskrepanz für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erforscht haben.
Als "abscheuliches und jammervolles Kapitel des Versagens" bezeichnet Christoph Heubner, Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, den Vorgang in der taz. Statt mit Strafen seien die mutmaßlichen Nazi-Täter "gut mit Rentengeld versorgt" worden.