Maklergebühr: Nun soll Vermieter zahlen
Ab dem 1. Juni gilt in Deutschland bei Wohnungsangeboten das sogenannte Bestellerprinzip: Wenn der Eigentümer einen Makler beauftragt, einen Mieter für seine Wohnung zu finden, muss dieser die Dienstleistung auch bezahlen. Bisher wurden diese Kosten - in der Regel 2,38 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer - in den allermeisten Fällen auf den Neumieter abgewälzt.
Änderung auch dank medialen Drucks
Panorama hatte mehrfach darüber berichtet, wie Makler zu ihrem Geld kommen, obwohl sie gerade in Großstädten kaum mehr für die Vermietung tun müssen als ein Online-Inserat in eines der großen Wohnungsportale einzustellen. Auch die geplanten Tricks der Branche, um das neue Gesetz zu umgehen, waren Thema in Panorama.
Gesetz ist erfreulich klar
Doch die Politik hat die Schlupflöcher trotz Lobbyistendruck erfreulicherweise geschlossen. Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor - auch wenn Mieterverbände darauf hinweisen, dass es dennoch Umgehungsversuche geben wird. So könnten beispielsweise neue Gebühren oder ein "Abstand" für vermeintliche Einrichtungsgegenstände verlangt werden. Denn vom Vermieter werden sich diese 2,38 Nettokaltmieten wohl nicht mehr kassieren lassen. Einige Makler selbst gehen davon aus, dass sie etwa 1 bis 1,5 Kaltmieten verdienen werden.
Bußgelder bei Verstößen
Jede Umgehung des Bestellerprinzips ist aber rechtswidrig. Mieter sollten sich daher im Falle eines Falles unbedingt wehren und Rechtsmittel einlegen - auch nach dem Einzug. Denn: Das Gesetz sieht für solche Aushebelungsversuche hohe Bußgelder vor.