Gericht weist Klage wegen US-Drohnenangriffen ab
Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung des US-Stützpunktes Ramstein für den Einsatz von Kampfdrohnen im Jemen zu verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch entschieden. Dort hatten drei Jemeniten Klage gegen die Bundesregierung eingelegt.
Faisal bin Ali Jaber, Ahmed Saeed bin Ali Jaber und Khaled Mohmed Naser bin Ali Jaber haben einen US-Drohnenangriff überlebt, in dem der US-Militärstützpunkt Ramstein eine zentrale Rolle spielte. Über Ramstein leiten die USA Daten via Satellit zu den Drohnen weiter, ein Teil des Einsatzteams wertet Echtzeitbilder der Drohnen aus und unterstützt die Piloten bei den gezielten Tötungen. Diese Rolle von Ramstein wurde vor zwei Jahren von Panorama enthüllt, in Reaktion darauf suggerierte US-Präsident Obama damals, Ramstein sei nicht so wichtig. Doch weitere Panorama-Recherchen konnten die Vorwürfe erhärten, dann war es zur Klage gekommen.
Bundesregierung sollte Nutzung für Drohnenangriffe unterbinden
Die Kläger in Köln wollten erreichen, dass die Bundesregierung die Nutzung von Ramstein für Drohnenangriffe unterbindet. Grundlage der Klage sind die juristische Expertise des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die Recherchen der Menschenrechtsorganisation Reprieve aus London.
"Gezielte Tötungen durch Drohnen oder Verschleppungsflüge in die Folter: Die USA verstoßen seit Jahren von Ramstein aus gegen Völkerrecht und Menschenrechte. Die Bundesregierung tut nichts dagegen, im Gegenteil: Deutschland unterstützt die USA durch den Austausch von Informationen und die umfassenden Nutzungsrechte für die Militärstützpunkte", sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, vor der Anhörung. "Die Bundesregierung muss der Nutzung von Ramstein für Drohnenangriffe einen Riegel vorschieben - sonst macht sie sich am Tod unbeteiligter Zivilisten mitschuldig."
Bundesregierung weist jede Verantwortung zurück
Die Bundesregierung weist bisher jede Verantwortung für den Tod von Zivilisten im US-Drohnenkrieg zurück und hatte die Klage im Vorfeld für unzulässig gehalten. Stattdessen verwies sie stets auf Erklärungen der Vereinigten Staaten: Demnach werden US-Drohnenangriffe von den Stützpunkten der Amerikaner in Deutschland weder geflogen noch gesteuert.
Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem vergangenen Jahr hat die Bundesregierung gar keine Möglichkeit, rechtlich gegen eine etwaige Steuerung der US-Drohnenangriffe von Deutschland aus vorzugehen. Grundlage ist so genanntes Truppenstationierungsrecht, das die "Stationierung befreundeter Truppen in der Bundesrepublik" regelt.
Verfahren geht vermutlich weiter
Die Klage war in Köln verhandelt worden, weil der Hauptsitz des Bundesverteidigungsministeriums in Bonn liegt - und damit im Zuständigkeitsbereich des Kölner Verwaltungsgerichts. Zentrale Frage des Prozesses war, ob die Bundesregierung Einflussmöglichkeiten auf das Handeln der USA hat. Mit der angekündigten Berufung kann das Verfahren nun über das Oberverwaltungsgericht bis hin zum Bundesverwaltungsgericht gehen.