Stand: 03.05.2012 17:18 Uhr

FDP-Flugblatt im Wahlkampf rechtswidrig?

Kurz vor den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sorgt die FDP für Wirbel mit einem Flugblatt: Der FDP-Bundestagsfraktionschef Rainer Brüderle nimmt darin vor allem die Staatsverschuldung aufs Korn. SPD und Grüne wollen den Verdacht illegaler Parteienfinanzierung prüfen lassen. © dpa-Bildfunk Foto: Martin Gerten
Rechtens oder nicht? Das umstrittene Flugblatt der FDP-Bundestagsfraktion.

Eine umstrittene Postwurfsendung der FDP-Bundestagsfraktion im Vorfeld der Landtagswahlen in NRW und Schleswig-Holstein ist einem Gutachten zufolge unzulässig. Zu diesem Schluss kommt der von den Grünen in Nordrhein-Westfalen beauftragte Verfassungsrechtler Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: "Sowohl die äußere Gestaltung als auch der Inhalt der Schreiben hat insgesamt einen deutlich werbenden Charakter", heißt es in der Expertise des Gutachters.

In den vergangenen Tagen hatten Haushalte bundesweit Post von der FDP-Bundestagsfraktion bekommen. Darin bezeichnet FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle Verschuldung als "sozial ungerecht" und versichert, "deshalb kämpfe ich mit meiner Mannschaft, der FDP-Bundestagsfraktion, für unser stabiles Geld". Prof. Morlok kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Kampagne kurz vor den Wahlen in NRW und Schleswig-Holstein unzulässig sei. Das FDP-Schreiben erwecke "aus der Perspektive des Wählers als Empfänger den Eindruck, für die Politik der FDP zu werben, anstatt schlicht über die Fraktionstätigkeit zu informieren".

Panorama hatte mehrfach darüber berichtet, dass Fraktionen ihr Geld nicht für Parteizwecke einsetzen dürfen. Denn die Arbeit der Fraktionen wird aus Steuergeld finanziert. Deswegen dürfen die Fraktionen auch keine Wahl-Werbung für die Partei machen, wie die Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim und Prof. Martin Morlok bereis im Oktober 2011 gegenüber "Panorama" festgestellt hatten.

FDP wehrt sich mit eigenen Gutachtern

Die FDP-Bundestagsfraktion wehrt sich gegen die Vorwürfe: Eine Sprecherin sagte der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag, die Fraktion sehe sich durch zwei unabhängige wissenschaftliche Stellungnahmen in ihrer Haltung bestätigt. So habe der Tübinger Rechtsprofessor Martin Nettesheim eindeutig festgestellt, dass die Informationskampagne "eine zulässige öffentlichkeitswirksame Maßnahme" im Sinne des Abgeordnetengesetzes sei. Auch der Stuttgarter Rechtsprofessor Christofer Lenz sei zu dem Ergebnis gekommen, die Öffentlichkeitsarbeit sei rechtens.

Die Vorsitzende der NRW-Grünen, Monika Düker, wertete das Ergebnis des Gutachtens als Beleg, dass mit der Postwurfsendung der FDP-Bundestagsfraktion der Grundsatz der Chancengleichheit für Parteien im Wahlkampf verletzt worden sei. Das Gutachten werde nun Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zugestellt. Die Bundestagsverwaltung prüft den Sachverhalt.

 

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