EU macht Weg frei für legale Push-Backs
Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich mit großer Mehrheit auf eine neue Verordnung über die Politik an den Seeaußengrenzen der EU geeinigt. Vordergründig untersagt der Text "Zurückweisungen" (Push-Backs) von Flüchtlingen auf hoher See. Bei genauer Betrachtung legalisiert der Entwurf jedoch eben diese Praxis, die von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wird.
Verordnung legalisiert Push-Back-Praxis
Laut Entwurf dürfen die EU-Grenzschützer Flüchtlingsboote auf hoher See anhalten und vor dem Eintritt in die 12-Meilen-Zone eines Mitgliedstaates "warnen". Den nationalen Küstenwachen und der EU-Grenzschutzagentur Frontex soll es dann gestattet sein, ein solches Flüchtlingsboot in einen Drittstaat "zurückzugeleiten".
Ein noch schärferes Vorgehen sieht der Entwurf dann vor, wenn ein Flüchtlingsboot bereits in die 12-Meilen-Zone eines EU-Mitgliedstaates vorgedrungen ist. In diesem Fall dürfen die Grenzschützer die Flüchtlinge ausdrücklich zwangsweise in Richtung eines Drittstaates zurücktransportieren. Die Mitglieder des Innenausschusses votierten mit 35 zu 2 Stimmen für den Vorschlag, bei drei Enthaltungen. Der Entwurf ist mit der Kommission und dem EU-Ministerrat abgesprochen. Nun muss nur noch das EU-Parlament zustimmen.
Flüchtlingsboot kentert trotz Abschleppung
Die Grenzpolitik der EU war zuletzt wegen des Untergangs eines Flüchtlingsbootes in der Nähe der griechischen Insel Farmakonisi in die Kritik geraten. Das Boot sank in den frühen Morgenstunden des 20. Januar, während es von einem Patrouillenschiff der griechischen Küstenwache abgeschleppt wurde. 12 Menschen starben, die meisten von ihnen Kinder aus Afghanistan. Die 16 überlebenden Flüchtlinge erheben schwere Vorwürfe gegen die Grenzschützer. Ihren Zeugenaussagen zufolge hatte die Küstenwache versucht, ihr Boot Richtung Türkei zurückzuschleppen.