Abgeordnetenbestechung: fast alles bleibt erlaubt
Noch hat Deutschland - neben Staaten wie Syrien, der Sudan und Saudi Arabien - die Konvention der Vereinten Nationen (UNO) gegen Korruption von Politikern nicht umgesetzt ist. Das ändert sich ab dem 1. September 2014, denn dann tritt das neue Gesetz zur Abgeordnetenbestechung in Kraft. Elf Jahre hat es gedauert.
Allerdings ist dieses Gesetz fast komplett wirkungslos, wie Panorama in der letzten Sendung berichtete. Und auch Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof empört in "DIE ZEIT" über das Gesetz gegen politische Korruption, weil es "in der Substanz" wenig biete: "Dazu verbergen sich im Wortlaut zu viel offenkundig abgründige Vorbehalte, turmhohe Strafbarkeitsschwellen und geradezu planmäßig wirkende Beweisschwierigkeiten. Die nachdrücklichen Einwände, die mehrere der Sachverständigen gegen die Wirksamkeit der neuen Regelung erhoben hatten, blieben sämtlich unberücksichtigt."
Fast alles bleibt erlaubt
Nach der neuen Vorschrift wird bestraft, wer als Mitglied einer Volksvertretung mittels konkreter Vereinbarungen einen "ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten" dafür fordert, dass er in Ausübung seines Mandats eine Handlung "im Auftrag oder auf Weisung" vornehme oder unterlasse, spiegelbildlich, wer einem Mandatsträger einen solchen Vorteil anbietet oder gewährt.
Was allerdings unter "ungerechtfertigt" oder mit Handeln nach "Auftrag oder Weisung" gemeint ist, ist unklar. Und so bleibt fast alles erlaubt: die nachträgliche Belohnung, die Posten-Korruption und vieles mehr.