Korruption: Straftäter und "Beschenkte"
Immer mittwochs kamen die Männer von der Hamburger Straßenreinigung am Imbiss "Zum Skipper" von Frau Pfaff vorbei. Die Currywurst gab es dort auch mal umsonst. Eine Gefälligkeit für die Stadtreiniger. Die sie besser nicht angenommen hätten: Denn irgendwann bekam die Staatsanwaltschaft Hamburg von dem Mittagessen Wind. Frau Pfaff und die Stadtreiniger landeten vor Gericht und wurden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Wegen Bestechung.
Die Müllmänner sind als Angestellte der Stadt Amtsträger. Laut Anti-Korruptionsgesetz dürfen sie noch nicht mal ein Trinkgeld annehmen. Abgeordnete hingegen sind - man höre und staune - keine Amtsträger, ob sie nun im Gemeinderat oder im Bundestag sitzen. Laut Gesetz ist das einzige, was ihnen verboten ist, sich direkt für eine Abstimmung bezahlen zu lassen.
Union blockiert Anti-Korruptions-Konvention der UNO
Wer sich dagegen zum Beispiel dafür einsetzt, dass ein Unternehmen neue Windräder in einer Gemeinde aufstellen darf, muss auch dann keine Konsequenzen fürchten, wenn am Ende eins davon auf seinem eigenen Grundstück gebaut wird - und er eine schöne Summe Pacht kassiert. Es ist für Abgeordnete also völlig legal, Geschenke anzunehmen und sich zu Veranstaltungen einladen zu lassen, auf denen Essen, Getränke und Zigarren von der Industrie gesponsort sind.
Dass das so bleibt, dafür hat die Union gesorgt. Die Bundesregierung hat die Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen nicht ratifiziert. Deutschland steht damit in einer Reihe mit Staaten wie Syrien, Saudi-Arabien und dem Sudan. "Panorama 3" berichtet über eine Lücke im Gesetz, die manche zu Beschenkten und andere zu Straftätern macht.