Besonderer Fahr·plan bei der Bahn
Seit Dienstag·morgen ist bei der Bahn wieder ein großer Streik.
Bei einem Streik arbeiten Menschen nicht.
Diese Menschen sind zum Beispiel mit ihrer Arbeit nicht zufrieden.
Sie wollen zum Beispiel mehr Geld verdienen.
Oder sie wollen weniger Stunden arbeiten.
Dieser Streik ist von Lok·führern.
Der Streik ist in ganz Deutschland.
Auch in ganz Nord·deutschland.
Deshalb fallen sehr viele Züge aus.
Der Streik hat am Dienstag·morgen um 2 Uhr begonnen.
Und der Streik dauert bis Mittwoch·morgen um 2 Uhr.
Sie wollen wissen:
Was wollen die Lok·führer?
Not·fahr·plan
Am Dienstag fallen viele Züge aus.
Aber nicht alle Züge fallen aus.
Die Bahn hat nämlich einen besonderen Fahr·plan gemacht.
Dieser Fahr·plan heißt Not·fahr·plan.
In diesem Fahr·plan hat die Bahn festgelegt:
Diese Züge fahren am Dienstag.
Für den Not·fahr·plan hat die Bahn zum Beispiel geprüft:
Wie viele Lok·führer streiken nicht?
Und wie viele Züge können diese Lok·führer fahren?
Es streiken nämlich nicht alle Lok·führer.
Einige Lok·führer sind zum Beispiel nicht in der GDL.
GDL ist die Abkürzung für Gewerkschaft Deutscher Lokomotiv·führer.
Die GDL hilft den Lok·führern bei dem Streik.
Oder sie unterstützen die Forderungen von der GDL nicht.
Bei dem Not·fahr·plan haben Fern·züge Vorrang.
Fern·züge fahren über große Entfernungen.
Dabei fahren Fern·züge durch verschiedene Bundes·länder.
Das heißt:
Fern·züge sind am wichtigsten.
Deshalb fahren mehr Fern·züge als Regional·züge.
Regional·züge fahren nur in bestimmten Regionen.
Und Regional·züge halten zum Beispiel auch in kleinen Orten.
Gericht erlaubt Streik
Die Bahn hat gegen den Streik geklagt.
Die Bahn hat nämlich gesagt:
Der Streik ist nicht richtig.
Deshalb hat ein Gericht über den Streik entschieden.
Am Montag·abend hat das Gericht dann gesagt:
Der Streik verstößt nicht gegen Gesetze.
Deshalb dürfen die Lok·führer streiken.
Sie wollen am Dienstag mit der Bahn fahren?
Dann informieren Sie sich vorher:
Wie erreiche ich mein Ziel?
Diese Nachricht ist vom 12. März 2024, 15 Uhr
Mehr Nachrichten vom 12. März finden Sie hier.