HBL-Präsidium bestätigt Lizenzentzug für HSV Hamburg
Das Präsidium der Handball-Bundesliga (HBL) hat am Montag den Einspruch des HSV Hamburg gegen den Lizenzentzug für die Saison 2024/2025 abgelehnt. Der HSVH will nun vor das unabhängige Schiedsgericht gehen.
Das muss innerhalb einer Woche nach Zustellung des Bescheides durch die HBL erfolgen. Das Verfahren kann sich so noch über mehrere Wochen hinziehen. Sollte es beim Lizenzentzug für den HSVH bleiben, würde das Team von Trainer Torsten Jansen als Absteiger feststehen und in die Vierte Liga abrutschen, die höchste Spielklasse des Landesverbandes. In diesem Fall müsste nur der Tabellenletzte der Bundesliga den Gang in die Zweitklassigkeit antreten. Der Tabellen-17. würde im Oberhaus bleiben.
Der Ligaverband hatte den Hamburgern am 17. April die Lizenz für die kommende Saison nur unter der Bedingung erteilt, dass bis zum vergangenen Freitag (12 Uhr) die Schließung einer erheblichen Liquiditätslücke nachgewiesen wird. "Dies wurde gegenüber der unabhängigen Lizenzierungskommission innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgewiesen", hieß es in einer HBL-Mitteilung.
Bankbürgschaft kam eine Stunde zu spät
Der Club hatte darauf mit Verwunderung reagiert. "Wir sind uns sicher, dass wir die Bedingung erfüllt haben", sagte HSVH-Geschäftsführer Sebastian Frecke. Dafür seien in den vergangenen Tagen einige Verträge angepasst worden, um "Zahlungen nach vorne" zu ziehen und "das von der HBL berechnete Szenario einer Liquiditätslücke so nicht eintreten" zu lassen.
Anscheinend hatten die Hamburger aber eine notwendige Bankbürgschaft eine Stunde zu spät bei der unabhängigen Lizenzierungskommission vorgelegt. "Diese Frist war bekannt. Und bei allen Bemühungen muss man sich auch um den administrativen Weg kümmern. Das gehört zum Management mit dazu. Es geht nicht nur darum, seine Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu verringern, sondern auch darum, ein Unternehmen so zu führen, dass es die Reife hat, in der Handball-Bundesliga mitzuspielen", sagte HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann dem NDR.