Sportrechts-Experte zum Derby: "Kein Recht, ein Fußballspiel zu sehen"
Sportrechts-Experte Paul Lambertz sieht für Fußball-Fans kaum Erfolgschancen, juristisch gegen den Teilausschluss der Zuschauer beim Zweitliga-Derby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 vorzugehen. Die Fanhilfe Hannover hatte angekündigt, dies prüfen zu wollen.
"Es gibt kein Recht darauf, ein Fußballspiel zu sehen", sagte der Fachanwalt für Sportrecht. Auf Initiative der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatten die Braunschweiger in dieser Woche bekanntgegeben, beim Niedersachsen-Duell am 6. Oktober nur 60 Prozent der sonst üblichen Gäste-Anhänger aus Hannover zuzulassen.
Hintergrund sind die Ausschreitungen bei beiden Duellen zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 in der vergangenen Saison. Behrens hatte sogar mehrfach angedroht, ein Derby ganz ohne Gästefans anordnen zu wollen.
"Kein Anspruch auf ein Ticket"
Die Fanhilfe Hannover prüft nach eigenen Angaben juristische Schritte gegen die Entscheidung. Lambertz aber argumentiert: "Auch bei einem normalen Verkauf kann es sein, dass es für 2.000 Gästetickets 5.000 Interessenten gibt. Das heißt: Es besteht kein Anspruch auf ein Ticket. Und wenn ich den Anspruch nicht habe, bin ich in meiner Rechtsposition durch so eine Entscheidung auch nicht beschwert."
Anhänger aus Hannover erwägen nun, den Teilausschluss mit einem anderen Argument zu kippen. Demnach könne eine Vorgabe der Deutschen Fußball Liga (DFL), zehn Prozent aller Eintrittskarten an den Gastverein zu geben, unter diesen Umständen in Braunschweig nicht mehr eingehalten werden.
"Ja, es gibt eine Vereinbarung zwischen der DFL und den Clubs", sagte Lambertz dazu. "Aber wenn zwei Clubs sich einig sind, die Zuschauerzahl aus Sicherheitsgründen zu begrenzen, sehe ich da grundsätzlich kein Problem. Sicherheit ist ein sachlicher Grund."