Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen HSV-Profi Bakery Jatta
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am Montag gegen Fußball-Profi Bakery Jatta vom Zweitligisten Hamburger SV Anklage wegen Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz erhoben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat Jatta bei seiner Einreise nach Deutschland einen falschen Namen und ein falsches Geburtsdatum angegeben. Laut Behörde handelt es sich bei Jatta um Bakary Daffeh, geboren am 6. November 1995. Unter diesem Namen habe der Gambier bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußball-Profi gespielt. "Das Gericht muss nun prüfen, ob es ein Hauptverfahren eröffnet", sagte Staatsanwältin Mia-Christine Sperling-Karstens.
In seinem Heimatland sollen ihm Ausweispapiere mit seiner neuen Identität ausgestellt worden sein, die er bei späterer Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis genutzt habe. Auch einen Führerschein soll er unter diesen Angaben beantragt haben. Dem Gambier werden "Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung" vorgeworfen.
Die Verhandlung würde vor dem Jugendrichter geführt werden, "weil der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war", heißt es. Laut Staatsanwaltschaft müssen die meisten Vorwürfe nach Jugendrecht beurteilt werden.
Jatta-Anwalt: Anklage nicht nachvollziehbar
"Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man auf Basis der Ermittlungen Anklage erheben kann. Wir sind der Auffassung, Herr Jatta hat seine Identität eindeutig nachgewiesen. Wir werden Stellung nehmen und beantragen, die Hauptverhandlung nicht zuzulassen", sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier. Sollte der Fall tatsächlich vor dem Jugendgericht landen, dann - so Bliwier - sehe er dem Verfahren mit großer Gelassenheit entgegen.
Der HSV zeigte als Reaktion auf Twitter ein Foto von Jatta im Kreis seiner Teamkollegen und schrieb dazu: "Statement genug".
"Fall Jatta" beginnt 2019
Jatta war 2015 als Geflüchteter aus Gambia nach Deutschland eingereist, sein offizielles Geburtsdatum ist der 6. Juni 1998. Er galt somit bei der Einreise als minderjährig. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Deutschland eine größere Chance auf Duldung. Seit 2016 spielt er für den HSV.
2019 hatte der "Fall Jatta" bundesweit für viel Aufsehen gesorgt. In Medienberichten wurden Zweifel an Jattas Identität aufgeworfen. Demnach könnte der Offensivspieler aus Gambia eine Vergangenheit als Bakary Daffeh haben und zweieinhalb Jahre älter sein als bislang angenommen. Die darauffolgenden Ermittlungen führten zunächst zu keinem Ergebnis. Jatta sprach von einer "Hexenjagd" und bedankte sich bei den Verantwortlichen des HSV, die ihn stets stützten.
Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte im Januar 2020 ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zuvor hatte das Bezirksamt Mitte im September 2019 ein Verfahren gegen Jatta eingestellt. Die Behörde gab an, aus Unterlagen und einer Anhörung hätten sich keine Zweifel an der Richtigkeit von Jattas Angaben ergeben. Im Zuge des Verfahrens hatte es unter anderem eine Hausdurchsuchung bei Jatta gegeben.