HSV-Profi Bakery Jatta © IMAGO / Claus Bergmann

HSV-Profi Bakery Jatta muss nicht vor Gericht

Stand: 08.03.2022 17:19 Uhr

Bakery Jatta kann aufatmen. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Profi des Fußball-Zweitligisten HSV wegen angeblich falscher Angaben bei der Einreise nach Deutschland abgelehnt.

Das Amtsgericht sieht "nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten", heißt es in einer Mitteilung des Hanseatischen Oberlandesgericht. Es bestehe "keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeschuldigte über seine Identität getäuscht hat". Jatta wird demnach vollständig entlastet. Weitere Ermittlungen gegen den 23 Jahre alten Gambier wurden nicht veranlasst.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwar versucht nachzuweisen, dass Jatta nach seiner Flucht aus Gambia einen anderen Namen angenommen und ein falsches Geburtsdatum angegeben hatte. Doch der zuständige Amtsrichter stellte klar, die Staatsanwaltschaft sei jeglichen Nachweis schuldig geblieben. Mehr noch: In dem Schreiben des Amtsgerichts werden sogar Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Sie habe sich überwiegend auf unüberprüfbare Presseberichte gestützt. Die Staatsanwaltschaft kann allerdings noch Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts einlegen.

Amtsgericht: Verfahren wäre auf Freispruch hinausgelaufen

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im Dezember vergangenen Jahres Anklage gegen den Gambier erhoben. Nach Auffassung der Behörde soll es sich bei ihm tatsächlich sich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handeln. Jatta waren Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen worden.

Da laut Amtsgericht aber gesicherte Erkenntnisse zu dem der Person Bakary Daffeh zugeschriebenen Geburtsdatum fehlen und der als echt anzusehende Reisepass sowie die Geburtsurkunde des Angeschuldigten massiv für dessen Einlassung sprechen, ließe sich nach Überzeugung des Gerichts "der Nachweis der Benutzung eines unrichtigen Geburtsdatums hochwahrscheinlich nicht führen und wäre der Angeschuldigte im Ergebnis mangels Beweises von den Tatvorwürfen freizusprechen".

Anwalt Bliwier: "Kein Anlass für weitere Ermittlungen"

Die ersten Vorwürfe zu einer möglichen falschen Identität des Angreifers hatte es im August 2019 gegeben. Jattas Anwalt Thomas Bliwier reagierte erleichtert auf die Entscheidung: "Es gibt keinerlei Tatverdacht und keinen Anlass für weitere Ermittlungen. Das ist ausermittelt." 

Auch die HSV-Verantwortlichen atmeten auf. "Wir haben die Entscheidung des Gerichts natürlich positiv aufgenommen. Wir hoffen, dass diese Akte nun endgültig geschlossen ist", erklärte Sportvorstand Jonas Boldt: "Baka war, ist und bleibt für uns ein voll integrierter Mitmensch und kann seine gute Gesamtentwicklung als unser Spieler hoffentlich fortsetzen."

Dieses Thema im Programm:

Sport | 08.03.2022 | 12:00 Uhr

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