Für die Vergehen aus der Anklage sind Geldstrafen oder eine Gefängnisstrafe von maximal zwei Jahren vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft verlangt acht und fünf Monate Haft für zwei Mitglieder. Das Urteil soll am 6. Dezember fallen. mehr
2,26 Millionen Schleswig-Holsteiner können wählen gehen. 21,3 % der Wahlbeteiligten haben bislang ihre Stimme abgegeben. mehr