Verfassungsgericht verhandelt Beschwerde zu Finanzausgleich
Dürfen Kommunen, die vom Land als zentrale Orte eingestuft wurden, mehr Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich bekommen? Rund 100 Gemeinden in Schleswig-Holstein bezweifeln das und haben Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Freitag wurde das Thema in Schleswig verhandelt.
Es geht unter anderem um die Frage, ob zentrale Orte im Land zu Unrecht mehr Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich bekommen - und ob genau genug ermittelt wird, welchen Finanzbedarf die Kommunen im Land tatsächlich haben. Die Beschwerdeführer - rund 100 Gemeinden aus verschiedenen Ämtern im Land - argumentieren, dass sie selbst auch Aufgaben wahrnehmen, die dem Umland zugutekommen – das ist nämlich das Argument, mit dem die zentralen Orte zusätzlich Geld aus einem Extra-Topf bekommen.
Erfüllt das Land die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts?
Ein Gutachten im Auftrag des Landes hatte nahegelegt, diesen Extra-Topf abzuschaffen. Professor Matthias Dombert, Verfahrensbevollmächtigter der Beschwerdeführer, moniert, dass das Land diesem Gutachten nicht gefolgt sei: "Und das Verfassungsgericht wird jetzt die Frage beantworten, ob bei dieser Kurskorrektur der Gesetzgeber eigentlich all das beachtet hat, was man nach Lage der Dinge zugunsten der Beschwerdeführer beachten musste." 2017 hatte das Landesverfassungsgericht Teile der damaligen Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt.
Zentralisierung von Aufgaben aus Sicht des Landes sinnvoll
Professor Wolfgang Ewer, der die Landesregierung bei der Verhandlung vertritt, verteidigt die Regelungen. Aus seiner Sicht geht es beim Kommunalen Finanzausgleich auch darum, die Orte finanziell besser auszustatten, die nach Kriterien der Landesplanung eine besondere Rolle fürs Umland haben. Die Konzentration von Aufgaben an zentralen Orten sei sinnvoll – und dafür müsse auch die Finanzausstattung sichergestellt sein. Zudem habe das Land besondere Lasten der kleineren Orte auch in die Berechnungen des Finanzausgleichs einfließen lassen.
Nach gut drei Stunden sind die Argumente im Saal des Landesverfassungsgerichts ausgetauscht: Das Gericht will am 17.2.2023 seine Entscheidung verkünden.