Vater soll Baby auf Sylt zu Tode geschüttelt haben
Ein 52-Jähriger soll im September 2016 in Westerland auf Sylt seinen knapp vier Monate alten Sohn zu Tode geschüttelt haben. Nun - sechs Jahre später - hat der Prozess vor dem Landgericht Flensburg begonnen.
Ein Mann muss sich seit Dienstag wegen des Verdachts auf Totschlag vor Gericht verantworten. Es geht um ein verstorbenes Kind. Nach früheren Berichten war der Junge zunächst vom Rettungsdienst bei seinen Eltern abgeholt und in ein Krankenhaus gebracht worden, wo er am 6. September 2016 starb. Danach ergaben Untersuchungen den Verdacht auf Gewalteinwirkung, der Vater des Jungen geriet unter dringenden Tatverdacht.
Zum Prozessauftakt hat das Gericht erste Zeugen gehört, darunter die Mutter des Kindes. Die Frau gab an, sie habe sich von dem Angeklagten getrennt, nachdem sie von dem Vorfall Kenntnis erhalten hatte. Später seien sie wieder zusammengekommen. Das Paar habe auch ein zweites Kind bekommen, sei mittlerweile aber wieder getrennt.
Baby beim Füttern erstickt?
Bei der Aussage der 34-Jährigen flossen bei ihr und auch bei dem Angeklagten immer wieder die Tränen. Der Säugling war in der Obhut des Vaters, während die Mutter arbeitete. Nach ihren Angaben soll er nach dem Tod des Säuglings gesagt haben, dass das Kind beim Füttern erstickt sei. Es blieben viele Fragen des Gerichts unbeantwortet und die Zeugin konnte sich offenbar an vieles von damals nicht erinnern.
Auch ein Polizist sagte am ersten Prozesstag aus. Das Kind habe einen Schienbeinbruch und Hämatome aufgewiesen. Der Angeklagte habe im Rahmen der Leichenschau ausgesagt, sein Sohn habe sich verschluckt und Milch sowie Schmerzmittel wieder ausgespuckt, danach habe die Atmung ausgesetzt.
Angeklagter wegen Fluchtgefahr in U-Haft
Der Mann befand sich nach Gerichtsangaben zunächst auf freiem Fuß, weil keine Haftgründe gesehen wurden, und hielt sich in Polen auf. Erst im Sommer vergangenen Jahres änderte sich das, weil Ladungen des Gerichts den Angeklagten an seiner Anschrift im Ausland nicht mehr erreichten. Der Angeklagte wurde im Juli festgenommen und nach Deutschland überstellt. Er sitzt seit September wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
Der mutmaßliche Täter will - das ließ er über seinen Anwalt erklären - vor Gericht keine Angaben machen. Für den 10. Januar ist ein weiterer Verhandlungstermin geplant.