SH will eine Million Euro mehr für Musikschulen ausgeben
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 dürfen Musiklehrer nicht mehr auf Honorarbasis angestellt werden. Das bedeutet für viele Musikschulen existenzbedrohende Mehrkosten. Nun will das Land Schleswig-Holstein den Schulen unter die Arme greifen.
Das Land Schleswig-Holstein will 2025 eine Million Euro mehr für die Musikschulen ausgeben, als bisher. Das kündigte Kulturministerin Karin Prien (CDU) am Donnerstag an. "Ich bin sehr dankbar, dass die Koalitionspartner sich in dieser Woche darauf verständigt haben, die Förderung der Musikschulen für das Jahr 2025 um annähernd 100 Prozent auf eine Million Euro zu steigern", sagte Prien. Das Land plane ab 2026 die Erhöhung um eine Million Euro zu verstetigen, so dass ab dann die Gesamtförderung der Musikschulen rund 2,1 Millionen Euro betragen werde, so die Ministerin. Das Parlament muss über das geplante Förderplus allerdings noch im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden.
"Musikschulen sind ein unverzichtbarer Baustein der kulturellen Bildung und sie sollen eine tragende Rolle bei der musischen Bildung im Rahmen des Ganztag-Ausbaus übernehmen.". Karin Prien (CDU), Kulturministerin
Landesmusikschulverband: Förderung hilft
Rainer Engelmann, Vorsitzender des Landesverbandes der Musikschulen Schleswig-Holstein, begrüßte die angekündigte Förderung: "Natürlich können damit die finanziellen Herausforderungen nicht in Gänze ausgeglichen werden, aber es hilft den Musikschulen auf dem Weg, Rechtssicherheit herzustellen und die Strukturen zu schaffen, die für den Einsatz als Kooperationspartner im Ganztagsbetrieb nötig sind", sagte er.
Hilferuf per Brandbrief
Im Mai hatte der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein der Landesregierung einen Brandbrief übermittelt. Eine Forderung war, dass es zu dem sogenannten Musikschulfördergesetz kommt, mit dem die Musikschulen finanzielle Sicherheit hätten. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 dürfen Musiklehrerinnen und -lehrer nicht mehr auf Honorarbasis angestellt werden. Das heißt, dass die Musikschulen für sie Sozialabgaben zahlen müssen. Dadurch entstehen mehr Kosten - für sehr viele Musikschulen sind die existenzbedrohend.
"Um rechtssicher agieren zu können, muss der Großteil der freiberuflichen Lehrkräfte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführt werden. Das können weder die tragenden Kommunen und Kreise, noch die Musikschülerinnen, Musikschüler und Eltern aus eigener Kraft finanziell allein leisten", fasst Engelmann vom Landesmusikschulverband zusammen.
Prien: Musikschulen brauchen Zeit
Das Urteil sei zwar grundsätzlich eine gute Nachricht für viele Musiklehrkräfte, die bisher in prekären Verhältnissen gearbeitet hätten, aber "die Musikschulen brauchen Zeit, um ihre Strukturen und Beschäftigungsverhältnisse entsprechend umzustellen", sagte Prien dazu. Mit der Deutschen Rentenversicherung sei deshalb vereinbart worden, dass bis Oktober 2024 keine Betriebsprüfungen stattfinden und keine Bescheide verschickt werden. Das Ziel sei die Herstellung von Rechtssicherheit und eine bedarfsgerechte Mischung aus Angestellten- und Honorarverhältnissen.