Stand: 15.01.2025 16:17 Uhr

Regelungen zu Dauerwohnungen in SPO sind rechtens

Die Gemeinde St. Peter Ording (Kreis Nordfriesland) darf in einem B-Plan festlegen, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wohnungen als Dauerwohnungen genutzt werden muss. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) bestätigt. Konkret geht es um einen Bereich mit 22 Grundstücken in der Störtebeker Straße, der Helgoländer Straße und der Straße Am Deich. Die meisten Wohnungen hier sind Zweitwohnungen oder werden als Ferienwohnungen vermietet.

Pfahlbauten am Strand bei Sankt Peter Ording. © NDR Foto: Katrin Adam
Wohnraum in Sankt Peter Ording ist beliebt - bei Einheimischen wie Urlaubern.

Laut dem Bebauungsplan gilt: Wer auf diesen Grundstücken ein Wohngebäude errichtet oder ein bestehendes Gebäude umfangreich saniert, muss mindestens 30 Prozent der Fläche zum Dauerwohnen zur Verfügung stellen. Dagegen hatte sich ein Grundstückbesitzer vor dem Oberverwaltungsgericht wehren wollen. Das Gericht bestätigt aber mit der Entscheidung die Haltung der Gemeinde Sankt Peter Ording. Ein Sprecher des Gerichts sagte außerdem: Diese Aussage dürfte für viele touristisch attraktive Gemeinden in Schleswig-Holstein von Bedeutung sein.

 

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 15.01.2025 | 16:30 Uhr

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