Prozess um zwei tote Frauen in Elmshorn fortgesetzt
Ein Mann soll im vergangenen Jahr in Elmshorn (Kreis Pinneberg) seine Ex-Partnerin und deren Mitbewohnerin ermordet haben. Der Angeklagte hat am Montag sein Geständnis widerrufen, sich aber über seine Anwältin zur Tat geäußert.
Vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) wurde am Montag der Prozess gegen einen heute 30 Jahre alten Mann fortgesetzt, der im Juli 2022 seine Ex-Partnerin und deren Mitbewohnerin erstochen haben soll. Dem Angeklagten droht lebenslange Haft wegen Mordes. Die Pflichtverteidigerin des Mannes verlas eine Erklärung. Darin widerrief der 30-Jährige zunächst sein Geständnis, das er in einer Vernehmung kurz nach der Tat abgelegt hatte. Eine Belehrung habe nicht stattgefunden, gab der Angeklagte an. Er sei auch unter Druck gesetzt worden, habe sich eingeschüchtert gefühlt und sich dann ohne Anwalt eingelassen.
Angeklagter wollte teure Geschenke zurückhaben
Weiterhin lies der Angeklagte erklären, er habe eines der späteren Opfer 2015 in Ägypten kennengelernt. Sie hätten sich erst angefreundet, später verliebt und beschlossen, zu heiraten. Daraufhin habe er ihr mehrere teure Geschenke im Wert von insgesamt 4.000 Euro gemacht. Auch in Deutschland hätten die beiden weiterhin Kontakt gehabt. Ab Mai 2022 habe die damals 23-Jährige dann nicht mehr auf seine Anrufe und Nachrichten reagiert. Er habe deshalb seine Geschenke an sie oder das Geld dafür zurückhaben wollen und sei deswegen bereits einmal zur Wohnung der Frau nach Elmshorn gefahren. Sie habe ihn jedoch beschimpft und nichts mit ihm zu tun haben wollen.
Mutmaßlicher Täter hat offenbar Erinnerungslücken
Am 9. Juli 2022 fuhr der Angeklagte ein zweites Mal nach Elmshorn. Er sei mit zwei Menschen ins Haus gegangen und habe vor der Tür der Frau gewartet. Dabei habe er kein Messer in der Hand gehabt, zumindest sei ihm das nicht bewusst gewesen, gab der Mann an. Als die 23-Jährige die Tür geöffnet und ihn bemerkt habe, habe sie angefangen zu schreien und ihn zu beschimpfen. Daraufhin habe er sich auf das Messer in seiner Tasche besonnen. Sie habe ihn beleidigt, daraufhin habe er zugestochen. An die 18 Stiche, wie sie in der Anklage genannt werden, habe er keine Erinnerungen. Auch an die 20 Stiche, die er der Mitbewohnerin zugefügt habe, könne er sich nicht erinnern. Er sei davon ausgegangen, dass er beide nur verletzt habe. Was er getan haben, tue ihm unendlich leid. Auf Nachfrage des Richters bestätigte der Angeklagte die Erklärung. Auf Fragen werde er aber keine Antworten geben.
Anklage: Zweifacher Mord aus Heimtücke
Mit dieser Erklärung zielt die Verteidigung mutmaßlich auf eine Verurteilung wegen Totschlags ab. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zur Tatzeit 29 Jahre alten Mann jedoch Mord aus Heimtücke in zwei Fällen vor.
Heute wies der vorsitzenden Richter zunächst darauf hin, dass in beiden Fällen auch der niedere Beweggrund als weiteres Mordmerkmal in Betracht komme. Laut Anklageschrift fuhr der Angeklagte am 9. Juli mit dem Zug aus Baden-Württemberg zu seiner Ex-Partnerin nach Elmshorn, um sie zu töten. Über einen Nachbarn verschaffte er sich Zugang zum Hausflur und wartete dort, bis die Wohnungstür geöffnet wurde. Dann stach er unmittelbar auf seine 23 Jahre alte frühere Lebensgefährtin ein und tötete anschließend deren 19-jährige Mitbewohnerin. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft konnten die beiden Frauen nicht mit dem Angriff rechnen und wurden von dem Angeklagten überrumpelt. Das Motiv war laut Staatsanwaltschaft, dass sich der Mann nach der gescheiterten Beziehung gekränkt und beleidigt gefühlt habe.
Diskussion um Femizid-Begriff
Derartige Fälle werden von Expertinnen und Experten auch mit dem Begriff Femizid bezeichnet. Das soll ausdrücken, dass die Opfer aufgrund ihres Geschlechts getötet wurden und Aufmerksamkeit dafür schaffen, dass es bei den Taten oft um Macht und Kontrolle geht. Jeden dritten Tag wird laut einer Statistik des Bundeskriminalamtes eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Im aktuellen Prozess spielt die Bezeichnung Femizid aber keine Rolle, da es sich um einen politischen Begriff handle, sagt Staatsanwältin Maxi Wantzen.