Prozess um Panzer im Keller: Bewährungsstrafe für Heikendorfer
Das Landgericht Kiel hat einen 84-Jährigen wegen unerlaubten Besitzes von Waffen, Munition und Sprengstoff zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. 2015 hatten Ermittler unter anderem einen Panzer entdeckt.
Das juristische Gezerre dauerte sechs Jahre. Es ging um einen Panzer, einen Torpedo, eine Flugabwehrkanone, sowie einen Granatwerfer, Pistolen, Gewehre und Munition. All das wurde 2015 mit Hilfe der Bundeswehr aus einem Keller des Mannes in Heikendorf im Kreis Plön geborgen. Ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz stand im Raum. Nun hat das Kieler Landgericht den 84-Jährigen zu einer Strafe von 14 Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 250.000 Euro verurteilt - der Panzer spielt dabei jedoch nur noch eine Nebenrolle.
Gericht geht von minderschwerem Fall aus
Der Angeklagte habe nicht in böser Absicht gehandelt, sondern als Sammler, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Als strafmildernd wertete die Kammer das hohe Lebensalter des Mannes, fehlende Vorstrafen und das Geständnis. Gegen einen minderschweren Fall sprachen das Auffinden vieler Waffen und Munition im Anwesen des Angeklagten. Im Kern ging es in dem Verfahren darum, ob Panzer und Flak unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und somit nicht im Privatbesitz sein dürfen. Auf Basis mehrerer Gutachten hielt das Gericht im Gegensatz zur Anklage jedoch nur die Flak möglicherweise für eine Kriegswaffe. Verurteilt wurde der 84-Jährige letztendlich nur im Fall eines Maschinengewehr-Laufs und zweier Patronen wegen Besitzes einer Kriegswaffe.
Sammler muss Flak und Panzer verkaufen
Vier Monate der Bewährungsstrafe gelten wegen rechtswidriger Verfahrensdauer als verbüßt. Den im Sommer 2015 sichergestellten Panzer vom Typ "Panther" und eine Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter muss der Heikendorfer binnen zwei Jahren an ein geeignetes Museum beziehungsweise Sammler verkaufen. Ein Museum in Seattle (USA) hat laut Verteidigung Interesse an dem Panzer. Die Flak will danach ein Sammler aus Nordrhein-Westfalen übernehmen. Zuvor hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Dienstag eine entsprechende Verständigung getroffen. Dazu gehörte auch das vom Anwalt des Mannes verlesene Geständnis. Verzichtet hat der Heikendorfer auf eine Entschädigung, etwaiges Schmerzensgeld sowie die Rückgabe von Waffen und Munition. Bei der Sicherstellungs-Aktion der Ermittler im Sommer 2015 waren an Haus und Panzer Schäden entstanden. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.