Sonntagsöffnung: Minister Madsen strebt Verlängerung der Bäderregelung an
Von Mitte März bis November dürfen an bestimmten Orten an Nord- und Ostsee Verbraucher- und Drogeriemärkte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen - das bestimmt die Bäderregelung. Sie läuft in diesem Jahr aus.
In 95 Orten an Nord- und Ostsee dürfen seit Mitte März Verbraucher- und Drogeriemärkte auch an Sonn- und Feiertagen wieder öffnen. Acht Monate lang können die Geschäfte sechs Stunden pro Tag ihre Waren anbieten. Seit 15 Jahren legt die Bäderregelung diese gesonderten Ladenöffnungszeiten in Heilbädern, touristischen Gemeinden und Kurorten fest.
Sonntagsöffnung am Karfreitag nicht erlaubt
Bestimmte Feiertage sind jedoch ausgenommen. Zum Beispiel Karfreitag und der erste Weihnachtsfeiertag. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Kirchen und Gewerkschaften gekommen. Nicht offen sind Möbelhäuser, Autohäuser und Baumärkte.
Aktuelle Verordnung läuft im Dezember aus
Für die Händler der Geschäfte ist die Bäderregelung nicht nur ein Zugewinn, sondern eine überlebenswichtige Regelung. Im Dezember läuft die derzeitige Verordnung aus, Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) möchte sie gerne um fünf Jahre verlängern.