Eine Person notiert etwas auf einem Blatt Papier. © Colourbox Foto: Pressmaster
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AUDIO: Namensrecht: Minderheiten in SH haben nun mehr Möglichkeiten (1 Min)

Namensrecht: Traditionelle Nachnamen für Minderheiten bald erlaubt

Stand: 12.04.2024 21:00 Uhr

Mit dem neuen Namensrecht bekommen Ehepaare und auch Kinder mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Familiennamens. Außerdem wurden die Traditionen nationaler Minderheiten berücksichtigt. Die neuen Regeln gelten ab Mai '25.

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Namensrechts beschlossen. Dadurch werden gemeinsame Doppelnamen für Eheleute möglich und Namenswechsel für Kinder einfacher. Für die Minderheiten in Schleswig-Holstein bedeutet es, dass nun auch traditionell dänische und friesische Namen verwendet werden können.

Die Friesen können so beispielsweise gemäß ihrer Traditionen den Nachnamen von dem Vornamen eines Elternteils ableiten, wie bei Jansen, wenn der Vorname des Vaters Jan lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.

In Schleswig-Holstein ist das Bekenntnis zu einer Minderheit laut Gesetz frei. Das bedeutet, dass jeder entscheiden kann, ob sich einer bestimmten Minderheit zugehörig fühlt, oder nicht.

SSW: "Jetzt können die Leute heißen, wie sie wirklich heißen"

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Schleswig-Holstein sieht die die Reform des Gesetzes positiv. Dadurch sind in Deutschland künftig zum Beispiel dänische Buchstaben im Namen von Geburt an möglich. Der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler sagte: "Jetzt können die Leute heißen, wie sie wirklich heißen - und müssen nicht in irgendein Verwaltungsraster passen." Die traditionelle Namensgebung der Minderheiten sei nämlich ein bedeutender Teil der Identität, so Seidler weiter.

Mit dem neuen Gesetz können Ehepaare sich nun für einen gemeinsamen Doppelnamen als Familiennamen entscheiden. Dieser kann dann auch der Geburtsname des Kindes werden. Bisher musste bei Heirat einer der beiden Nachnamen als Familienname gewählt werden oder beide Ehepartner ihre Namen behalten. Außerdem können volljährige Kinder einmalig ihren Namen anpassen.

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Nachrichten für Schleswig-Holstein | 12.04.2024 | 19:00 Uhr

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