Muschelfischerei: Welche Auswirkungen hat das dänische Verbot?
Das in Dänemark beschlossene Muschelfischereiverbot für die Flensburger Förde soll Mitte des Jahres in Kraft treten. Dies teilte das dänische Landwirtschafts- und Fischereiministerium auf eine SSW-Anfrage mit. Das Verbot gilt jedoch nur für die dänische Seite der Förde. Ein generelles Verbot für die deutsche Seite existiert nicht. Laut CDU-Minister Werner Schwarz erfordert das deutsch-dänische Fischereiabkommen von 1958 einen komplizierten Abstimmungsprozess. Der Muschelfischereiverband teilte mit, dass ein Verbot in der Flensburger Förde keine Auswirkungen hätte, denn im deutschen Teil würde aktuell gar keine Muschelfischerei betrieben.
