06.02.2023, Schleswig-Holstein, Kiel: Der Angeklagte im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen wartet neben seinen Anwälten auf den Beginn der Verhandlung. ©  Axel Heimken/dpa
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AUDIO: Prozessauftakt: Mann soll Kinder vergewaltigt haben (1 Min)

Missbrauchsprozess gegen Ex-Jugendleiter in Kiel begonnen

Stand: 06.02.2023 20:37 Uhr

Vor dem Landgericht Kiel hat am Montag (6.2.) der Prozess gegen einen 50 Jahre alten Mann aus dem Kreis Segeberg begonnen. Die erste Verhandlung gegen ihn in 2019 war schon nach wenigen Tagen geplatzt.

Erneut steht seit Montag der ehemalige Leiter einer Cuxhavener Jugendhilfeeinrichtung vor Gericht. Mittlerweile muss sich der Mann in insgesamt 35 Fällen wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung von mehreren Kindern und Schutzbefohlenen verantworten.

18 weitere Tatvorwürfe seit Prozess-Abbruch in 2019

Anfang September stand der damals 46-Jährige zum ersten Mal vor Gericht. Damals wurden dem Mann 17 Fälle zur Last gelegt, die sich zwischen 2013 und 2018 ereignet haben sollten. Betroffen waren demnach zwei Kinder der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten sowie ein Junge in der Jugendeinrichtung in Cuxhaven. 13 dieser Fälle waren damals als schwerer Kindesmissbrauch gewertet worden - zwei als Vergewaltigung. Bereits nach wenigen Tagen war der Prozess geplatzt, weil ein psychologisches Gutachten eingeholt werden sollte.

Inzwischen wurde der Mann ein zweites Mal angeklagt - 18 weitere Taten werden ihm zur Last gelegt. Erneut geht es dabei um schweren sexuellen Missbrauch, zum Teil mit Vergewaltigung. In diesen Fällen soll sich der Angeklagte an dem dritten Kind der Lebensgefährtin vergangen und den Jungen zum Teil mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Die nun angeklagten Taten sollen sich zwischen 2013 und 2020 - also auch nach Abbruch des ersten Prozesses - ereignet haben.

Angeklagter beteuert Unschuld - Verteidigung weist alle Vorwürfe zurück

Seine Anwälte wiesen alle Vorwürfe gegen den 50-Jährigen zurück und forderten unter anderem, die Verhandlung wegen unvollständiger Akteneinsicht zunächst auszusetzen. Der Angeklagte selbst hatte sich bereits im ersten Verfahren als unschuldig bezeichnet.

Das Landgericht Kiel hat insgesamt 30 Verhandlungstage festgesetzt - das Urteil könnte demnach Ende August verkündet werden.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 06.02.2023 | 08:30 Uhr

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