Lachgas als Droge: Vorerst kein Verbot in Schleswig-Holstein
Der Hamburger Senat hat in dieser Woche ein Verkaufsverbot für die Partydroge Lachgas beschlossen. In Schleswig-Holstein ist ein solches Verbot derzeit nicht geplant.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Kiel wünscht sich die Regierung ein bundesweites Gesetz, das den Verkauf von Lachgas verbietet. Wann das aber kommt, ist unklar, denn durch das Ampel-Aus liegt das Lachgasverbot auf Eis.
Björn Malchow von der Landesstelle für Suchtfragen sagte, ein Verbot in Schleswig-Holstein könnte etwas bringen: "Wir als Landesstelle würden es schon begrüßen, wenn man die spontane Verfügbarkeit von Lachgas einschränkt. Dass nicht jeder einfach um 22 Uhr in den nächsten Kiosk gehen kann und sich Lachgas kaufen kann." Eine bundesweite Regelung sei ihm zufolge aber effektiver, da das Lachgas dann auch nicht mehr in benachbarten Bundesländern oder im Internet gekauft werden könne.
Aktion Kinder- und Jugendschutz plädiert für mehr Aufklärung
Die Geschäftsführerin der Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein, Ria Lissinna, sagte, ein landesweites Verkaufsverbot hätte zumindest eine Symbolwirkung. Sie plädiert vor allem für mehr Aufklärung. Denn viele Jugendliche seien sich der gesundheitlichen Gefahren nicht bewusst. "Das Risiko muss verdeutlicht werden. Aufklärung ist das A und O", erklärt Lissinna. Es könne nicht sein, dass Lachgas als Partydroge einfach an Automaten erhältlich sei. "Das ist ein Problem, das auch bei uns regional auftritt."
Die Partydroge Lachgas sorgt für einen kurzen Rausch. Die Nebenwirkungen können aber gravierend sein: Schäden am Nervensystem, Psychosen, Lähmungserscheinungen.