Konsequenzen nach Korruptionsvorwürfen in JVA Schleswig
Nach den Korruptionsvorwürfen gegen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt Schleswig soll die Anstaltsleiterin zeitweise versetzt werden. Sie wird für sechs Monate an das Justizministerium abgeordnet.
Nach Korruptionsvorwürfen laufen derzeit umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Jugendanstalt Schleswig (Kreis-Schleswig-Flensburg). In diesem Zusammenhang soll die Leiterin der Anstalt für zunächst sechs Monate die Einrichtung verlassen. Laut dem Kieler Justizministerium wird sie aus Fürsorgegründen an das Ministerium abgeordnet, sie soll geschützt werden. Die Aufgaben der Anstaltsleitung würden für die Dauer der Versetzung von ihrem Vertreter wahrgenommen. Weitere Details zu den Personalangelegenheiten wurden nicht bekanntgegeben.
Korruptionsvorwürfe und Ermittlungen
Im Fokus der Ermittlungen stehen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt, die im Verdacht stehen, einem Häftling unzulässige Vorteile gewährt zu haben. Die Vorwürfe, die bereits im November 2024 bekannt wurden, beinhalten den Verdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung. Es wird angenommen, dass die Mitarbeiterinnen durch den Häftling ihre Dienstpflichten verletzt haben. Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen eines Verhältnisses der beiden Frauen zu demselben Häftling. Der Kieler Oberstaatsanwalt, Henning Hadeler, hatte im November erklärt, dass eine Form der Beziehung zwischen den Beschuldigten und dem Häftling vorliege, jedoch keine näheren Details zur Art der Beziehungen veröffentlicht wurden.
Maßnahmen und weitere Schritte
Bereits am 9. Oktober wurden bei einer Durchsuchung wichtige Beweismittel sichergestellt, darunter Kommunikationsmittel der beiden Beschuldigten. Wie das Flensburger Tageblatt berichtete, handelt es sich bei den Beschuldigten um eine Abteilungsleiterin und die Anstaltspsychologin, die jeweils eine Beziehung zu dem Häftling hatten, ohne voneinander zu wissen. Inzwischen läuft ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Frauen, das jedoch aufgrund der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen ruhen muss.
Politische Reaktionen und Ermittlungsstand
Am Mittwoch (19.3.) wird das Thema im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages behandelt, wobei auch der aktuelle Stand der Ermittlungen zur Sprache kommen soll. Die Anstaltsleitung selbst ist von den Vorwürfen nicht betroffen.
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