Justizbeamtin in Schleswig verletzt: Haftstrafe für 20-Jährigen
Weil er eine Justizbeamtin in der Jugendanstalt Schleswig Anfang Februar schwer verletzt hat, ist ein 20 Jahre alter Mann am Dienstag vom Landgericht Flensburg zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden.
Am 4. Februar 2023 hatte der Angeklagte zunächst versucht, aus der Jugendanstalt Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) zu flüchten. Dabei wurde eine Gefängniswärterin, die als Nebenklägerin im Prozess vor dem Landgericht Flensburg auftrat, schwer verletzt. Der 20 Jahre alte Angeklagte hatte seinem Opfer damals laut Staatsanwaltschaft unter anderem mehrere Schläge und Tritte versetzt und die Frau an den Haaren hinter sich hergezogen. Das Gericht sprach den Mann am Dienstag schuldig - und verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und acht Monaten.
Fluchtversuch wegen Kameras aufgegeben
Die Anklage hatte dem Mann zur Last gelegt, die Beamtin unter einem Vorwand in seine Zelle gerufen und mit einer selbstgebauten Waffe bedroht zu haben. Dabei soll er sie schwer misshandelt und so ihr Notrufgerät und ihr Schlüsselbund an sich gebracht haben. Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe mit der Beamtin nur reden wollen und erst dabei den Entschluss zur Flucht gefasst. Diesen habe er dann aber angesichts der Kameras und Sicherheitsvorkehrungen aufgegeben.
Gefängnismitarbeiterin ist nicht arbeitsfähig
Die Gefängnismitarbeiterin erlitt unter anderem mehrere schwere Gesichtsverletzungen, darunter eine Nasenbeinfraktur. Sie leidet körperlich und psychisch bis heute an den Folgen der Tat und ist seitdem nicht arbeitsfähig.
Vor Gericht hatte sich der Angeklagte zu Beginn des Prozesses bei der Justizvollzugsbeamtin entschuldigt. Sein Handeln begründete er mit einer familiären Ausnahmesituation und aus seiner Sicht ungerechten Haftbedingungen.
20-Jähriger verbüßte in Schleswig eine Jugendstrafe
Der 20-Jährige verbüßte in Schleswig eine Jugendstrafe, bei der er vom Jugendschöffengericht Husum zu zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden war. Nach der Gewaltattacke wurde er in eine andere Jugendanstalt verlegt. Bei der Bildung der aktuellen Jugendstrafe wurde das Husumer Urteil nach Gerichtsangaben mit einbezogen.
Tat wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt
In Deutschland kann bis zum 21. Lebensjahr das Jugendstrafrecht angewendet werden. Laut diesem wäre die Höchststrafe für den Angeklagten fünf Jahre gewesen. Jugendstrafrecht kann beispielsweise angewendet werden, wenn der Angeklagte Reue zeigt oder eine berufliche Zukunft in Aussicht hat. Im aktuellen Fall beteuerte der 20-Jährige, eine Ausbildung beginnen zu wollen. Dennoch blieb das Gericht nur knapp unter der möglichen Höchststrafe.
Keine Rechtsmittel: Urteil ist rechtskräftig
Alle Verfahrensbeteiligten verzichteten im Gerichtssaal auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig. Des Weiteren wurde der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen. Im Prozess wurde allerdings klar: Aktuell kann der einschlägig vorbestrafte 20-Jährige das nicht bezahlen.