Kanaltunnel Rendsburg: So sollen Vollsperrungen verhindert werden
Autofahrer, die regelmäßig rund um Rendsburg (Kreis Rendsburg-Eckernförde) unterwegs sind, kennen das: Die Höhenkontrolle wird bei Fahrzeugen höher als 4,20 Meter im Rendsburger Kanaltunnel ausgelöst und der Tunnel ist für mindestens 30 Minuten voll gesperrt. Die Folge: Viele müssen über die Fähre Nobiskrug oder die A7 über die Rader Hochbrücke ausweichen. Ein großer Umweg, der für viel Frust hinterm Steuer sorgt.
Neues Konzept soll ab Mittwoch am Kanaltunnel umgesetzt werden
Mit einer neuen Soft- und Hardware will der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) jetzt sicherstellen, dass beim Auslösen der Höhenkontrolle nicht mehr alle Zufahrten und somit der ganze Tunnel gesperrt wird. Dafür haben Vertreter der Behörde ein neues Konzept vorgestellt, das ab Mittwoch (9.4.) umgesetzt werden soll.
Nur noch punktuelle Sperrungen des Rendsburger Kanaltunnels
Sobald ein zu hoher Lkw den Kanaltunnel durchfährt, werde künftig nur noch die von der Höhenkontrolle betroffene Fahrspur gesperrt, erklärt der Landesbetrieb. Wer mit seinem Auto Richtung Norden unterwegs ist, müsse beispielsweise damit rechnen, dass bei ausgelöster Höhenkontrolle nur die Zufahrt der B77/B202 blockiert sein werde.
Kurzer Bremsweg bis zur roten Ampel in Richtung Süden
In Richtung Süden könne das neue System laut LBV nur zum Teil umgesetzt werden - "aus Sicherheitsgründen". Das habe mit dem Bremsweg für Lkw zu tun, erklärt Christian Köster vom Landesbetrieb. Werde die Höhenkontrolle ausgelöst, sei der Weg bis zur roten Ampel vor dem Tunnel zu kurz.
Löst ein Lkw auf der B77/B202 in Richtung Süden vor dem Kanaltunnel die Höhenkontrolle aus, ist laut Landesbetrieb demnach auch die Zufahrt Berliner Straße aus Rendsburg gesperrt. Sei er hingegen auf der Zufahrt Berliner Straße unterwegs und löse dort die Höhenkontrolle aus, könne der Verkehr auf der Bundesstraße weiter fließen.
Höheres Bußgeld und Tempolimit
Nicht nur eine neue Soft- und Hardware soll Vollsperrungen des Tunnels verhindern, sondern auch höhere Bußgelder, hofft der Landesbetrieb. So werden für "flatternde Planen", die die Höhenkontrolle auslösen können, sowie für zu hohe Fahrzeuge künftig 160 Euro fällig.
Lkw höher als 4,20 Meter? Kanaltunnel darf nicht durchfahren werden
Christian Köster vom Landesbetrieb hofft, dass Fahrer dadurch genauer ihre Lkw-Höhe vor dem Durchfahren des Tunnels prüfen. Wird die Höhenkontrolle dennoch ausgelöst, misst die Polizei genauer nach. Ist das Fahrzeug nicht höher als 4,20 Meter darf es den Tunnel, oft in Begleitung der Polizei, passieren. Anders als früher, wird das Bußgeld jetzt aber schön fällig, wenn die Höhenkontrolle nur ausgelöst wird, erklärt Köster weiter.
Weiterer Pilotversuch geplant
Außerdem will der Landesbetrieb einen Pilotversuch mit einer Vorhöhenkontrolle machen. So sollen mögliche Fahrzeuge, die zu hoch sind, früher abgeleitet werden können. Wann dieser Versuch startet, ist laut Landesbetrieb noch offen. Außerdem soll die Geschwindigkeit bei 60 Kilometer pro Stunde bleiben und stärker kontrolliert werden.
