Heide: Bürgerbegehren gegen Fällen einer Eiche nicht zulässig
In einem Bürgerbegehren waren mehr als 2.000 Unterschriften für die Rettung des zwei Jahrhunderte alten Baumes zusammengekommen. Laut der zuständigen Kommunalaufsicht im Innenministerium ist das Bürgerbegehren nach vorläufiger Prüfung nicht zulässig.
In Heide (Kreis Dithmarschen) hatten die Initiatorinnen eines Bürgerbegehrens gegen das Fällen einer 200 Jahre alten Eiche 2.354 Unterschriften gesammelt und bei der Stadtverwaltung eingereicht. Das bestätigte ein Stadtsprecher NDR Schleswig-Holstein. Doch laut der Kommunalaufsicht im Innenministerium ist das Bürgerbegehren nicht zulässig. Laut einem Ministeriums-Sprecher war die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht eindeutig formuliert. Außerdem hätten die Initiatoren das Bürgerbegehren erst kurz vor Ablauf der Auslegungsfrist des Bebauungsplanes eingereicht und damit gegen eine weitere Vorschrift verstoßen. Laut Innenministerium haben die Stadt Heide und die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens bis zum 13. Februar Zeit für eine Stellungnahme. Dann erfolgt eine endgültige Entscheidung der Kommunalaufsicht.
Bäume sollen für Hotel-Neubau weichen
Die Stadt Heide will den Baum gemeinsam mit 14 weiteren Bäumen für den Bau eines neuen Hotels auf dem Gelände des ehemaligen Busbahnhofs fällen. Kurz vor Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauprojekt entschlossen sich drei Frauen, noch ein Bürgerbegehren zu initiieren, um die Bäume zu retten. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schaltete sich ein.