Haftstrafe für Veruntreuung von Hunderttausenden Euro
Eine 51-Jährige ist am Montag von einem Schöffengericht in Lübeck wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Angeklagte habe ihre Taten gestanden, erklärte ein Gerichtssprecher auf NDR-Anfrage.
Dutzende Male Geld abgehoben
Eine hilfsbedürftige Seniorin aus Reinfeld (Kreis Stormarn) hatte der Angeklagten, die für sie als Haushaltshilfe tätig war, eine Generalvollmacht ausgestellt und ihr Zugriff auf Bankkonten gewährt. Vor Gericht gab die Angeklagte zu, in mehr als 100 Fällen mit der EC-Karte ihrer damals 80-jährigen Auftraggeberin Geld von deren Konto abgehoben zu haben.
So sei eine Summe von fast 380.000 Euro zusammen gekommen. Das Geld hatte die Haushaltshilfe dann auf ihrem eigenen Konto wieder eingezahlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.