Häusliche Gewalt: Landtag möchte Frauen besser schützen
Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, hat der Landtag am Mittwoch mit breiter Mehrheit ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Dabei wird auf das sogenannte spanische Modell gesetzt.
Der Landtag in Kiel hat Mittwochnachmittag ein neues Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen von häuslicher Gewalt beschlossen. Damit darf künftig die sogenannte Fußfessel bei Hochrisikofällen und gleichgelagerten Stalkingfällen angeordnet werden. Bislang war dies nur bei terroristischen Gefährdern möglich. CDU, Grünen, SPD und SSW stimmten für die Reform.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bezeichnete den Gesetzesantrag als einen wichtigen Schritt, um Schutzlücken zu schließen und Opfer häuslicher Gewalt besser als bisher zu schützen. Sie sagte: "Die erst vor zwei Wochen vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik hat gezeigt, dass dies dringend notwendig ist." 2024 gab es in Schleswig-Holstein laut der Statistik 9.360 Opfer häuslicher Gewalt - 8,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Mehr als zwei von drei Opfern waren Frauen (71,4 Prozent).
Goldschmidt: Täter bekämen Konsequenzen ihres Handels zu spüren
Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) vertritt Sozialministerin Aminata Touré (ebenfalls Grüne), die derzeit in Mutterschutz ist. Er erklärte: "Diese neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig den Schutz vor häuslicher Gewalt in Hochrisikofällen und gleichgelagerten Stalkingfällen, indem der Aufenthaltsort der gefährdeten Person auf der einen Seite automatisch mit der überwachten Person auf der anderen Seite abgeglichen wird." Dadurch werde Gewaltschutz möglich, ohne die Opfer in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. In seiner Rede im Landtag sagte er: "Ein Schutz der nicht Frauen in ihrer Bewegung einschränkt, sondern die trifft, die die Konsequenzen ihres Handels zu spüren bekommen sollten: Täter."
Fußfessel: Gefährdete Person wird unmittelbar gewarnt
Der Landtag setzt mit dem neuen Gesetz auf das sogenannte spanische Modell. In Spanien können Näherungsverbote mittels GPS überwacht werden. Wenn einem Täter eine Fußfessel verordnet wird, erhält die gefährdete Person also ein technisches Gegenstück. Somit werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit Tätern im Alltag gewarnt und geschützt. Sobald der Schutzabstand verletzt wird, könnte ein Alarm die Polizei schnell reagieren lassen.
SPD kritisiert: Transfrauen nicht geschützt
Beraten wurde im Landtag außerdem das neue Gewalthilfegesetz, das auf Bundesebene in Kraft getreten ist. Es sichert gewaltbetroffenen Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu. An diesem Bundesgesetz gab es im schleswig-holsteinischen Parlament Kritik: Für SPD-Politikerin Sophia Schiebe haben alle von Gewalt betroffenen Menschen Anspruch auf Schutz. Transfrauen gehörten zu den am stärksten von Gewalt betroffenen Gruppen. Sie sagte: "Sie erfahren sexualisierte Gewalt, körperliche Angriffe, psychische Demütigungen - einfach nur, weil sie existieren. Und doch hat die CDU mit aller Macht verhindert, dass auch Transfrauen explizit unter den Schutz dieses Gesetzes fallen."
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