Härtefallhilfen für Heizöl und Co.: Anträge seit 4. Mai möglich
Seit Donnerstag können private Haushalte, die nicht mit Gas, sondern mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, Härtefallhilfen rückwirkend für das vergangene Jahr beantragen. Einzelheiten teilte die Landesregierung am Dienstag mit.
Auch Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzhackschnitzeln, Pellets, Holzbriketts, aber auch mit Scheitholz, Kohle oder Koks heizen, mussten im vergangenen Jahr deutliche Preissteigerungen hinnehmen. Seit Donnerstag können betroffene Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner nun online über ein Portal Härtefallhilfen in Höhe von maximal 2.000 Euro pro Haushalt beantragen. Über das Portal kann auch mit einem Online-Rechner ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient jedoch nur zur Information, die tatsächliche Prüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Mit den Härtefallhilfen sollen die Mehrkosten abgefedert werden. Voraussetzung ist, dass sich der Preis, den ein Haushalt für den Energieträger im vergangenen Jahr gezahlt hat, gegenüber 2021 mindestens verdoppelt hat. Für jeden Energieträger wurde dazu ein Referenzwert festgelegt.
So sehen die Referenzwerte aus
Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 Prozent erstattet. Es werden Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt. Beträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt.