Fall Nommensen: BGH hebt Urteil teilweise auf
Weil er mehrfach sensible Interna an einen Journalisten weitergegeben haben soll, wurde der Polizeibeamte im Oktober 2022 zu einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nommensen legten Revision ein. Nun wurde das Urteil teilweise aufgehoben.
Eine Geldstrafe von 12.000 Euro wegen der Weitergabe von Dienst- und Privatgeheimnissen. So lautete das Urteil gegen den Ex-Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen vor dem Landgericht in Lübeck im Jahr 2022. In zwölf von sechzehn Fällen wurde der Angeklagte schuldig gesprochen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte Nommensen es jedoch in den übrigen Fällen keinen Freispruch geben dürfen - sie legte Revision ein. Auch Nommensen tat dies, um gegen die Verurteilungen vorzugehen - jedoch weitgehend ohne Erfolg.
Am Donnerstag entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig zugunsten der Staatsanwaltschaft: Im Prozess am Landgericht Lübeck seien Fehler unterlaufen, die den Angeklagten begünstigt hätten. Das Urteil wird teilweise aufgehoben
Sowohl Schuld- als auch Freispruch außer Kraft
Konkret ging es am Donnerstag in Leipzig um fünf Fälle der Informationsweitergabe. In dreien davon war Nommensen freigesprochen und zwei Mal nur wegen anderer, weniger schwerwiegender Delikte verurteilt worden. Letzteres lag laut BGH an der Annahme des Landgerichts, eine Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen hätte hier nicht vorgelegen. Der Strafsenat in Leipzig sah das aber anders und wirft dem Landgericht vor, es habe "weder die herausgehobene dienstliche Stellung des Angeklagten noch den fortgesetzten Geheimnisverrat (...) berücksichtigt."
Somit hob der Bundesgerichtshof nicht nur die drei Freisprüche, sondern auch die beiden Schuldsprüche wegen weniger schwerwiegender Delikte auf. Weiter habe man auch den übrigen Strafausspruch außer Kraft gesetzt, weil die "Strafzumessung durchgreifende Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten aufwies", so der BGH.
Nommensens Revision: BGH hebt eine Verurteilung auf
Nommensens Revision hatte hingegen laut BGH nur in zwei Fällen Erfolg. Im Übrigen habe sie sich, so der BGH, als unbegründet erwiesen. In einem Fall habe ein erforderlicher Strafantrag des Verletzten gefehlt - hier wurde die Verurteilung jetzt aufgehoben. In einem weiteren Fall habe das Landgericht eine Annahme nicht mit Feststellungen unterlegt.
Fall geht zurück nach Lübeck
Der Bundesgerichtshof gibt die Sache nun für eine neue Verhandlung zurück nach Lübeck - an eine andere Strafkammer des Landgerichts. Da die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg hatte, ist nun auch möglich, dass das Urteil zum Nachteil Nommensens verändert wird.
Im Prozess 2022 hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verlangt. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf eine niedrigere Strafe plädiert. Nommensen selbst hatte die Vorwürfe im Prozess weitgehend gestanden.