Euroimmun-Gründer Stöcker: 250.000 Euro Strafe für illegale Impfung
Der 77-Jährige räumte vor Gericht ein, 2021 in Lübeck einen nicht zugelassenen Impfstoff gegen Corona verimpft zu haben - sieht sich aber im Recht. Das Amtsgericht hat ihn am Montag trotzdem zu einer Geldstrafe verurteilt.
Stöcker habe ein nicht zugelassenes Arzneimittel vorsätzlich in Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, sagte der Richter des Amtgerichts in Lübeck zur Begründung. Es verurteilte den Gründer der Firma Euroimmun zu einer Zahlung von 50 Tagessätzen in Höhe von jeweils 5.000 Euro.
Stöcker selbst hingegen ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe durch seinen Impfstoff einen Weg aus der Pandemie gesehen: "Da muss ich als Arzt doch helfen." Zeugen bestätigten am Montag vor Gericht, dass Stöcker die Interessenten vor der Impfung über die fehlende Zulassung aufgeklärt habe.
Verteidigung wollte Freispruch für Stöcker
Einer von Stöckers Verteidigern, Wolfgang Kubicki, betonte, dass es bis heute keine Hinweise darauf gebe, dass Stöcker die Komponenten des Impfstoffes selbst zusammengemischt oder sie in seinem Labor hergestellt habe. Deshalb müsse sein Mandant freigesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro zu verurteilen.
Der 77-Jährige soll am 27. November 2021 eine illegale Impfaktion in den Räumlichkeiten des Lübecker Flughafens organisiert haben. Dabei konnten sich Personen mit einem von Stöcker entwickelten, aber nicht zugelassenen Wirkstoff gegen Corona impfen lassen. Bei der Aktion hatten sich den Angaben zufolge rund 50 bis 100 Menschen impfen lassen, bevor Polizisten die ungenehmigte Aktion beendete.
Im Mai 2022 dagegen war ein weiteres Verfahren gegen Stöcker wegen der Impfung von Freunden und Mitarbeitern eingestellt worden.