Ende der Isolationspflicht: Viele Fragen für Pendler offen
Über 300.000 Menschen pendeln täglich nach Hamburg. Viele davon kommen aus Schleswig-Holstein. Und viele stellen sich jetzt die Frage: Welche Corona-Regel gilt eigentlich für mich?
Ab Donnerstag (17.11.) entfällt in Schleswig-Holstein die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Wer positiv getestet ist, muss dann nicht mehr in Isolation und kann, wenn er nicht krankgeschrieben ist, somit trotz Infektion zur Arbeit gehen. Infizierte müssen dann in Innenräumen lediglich eine Maske tragen. Das Problem: Hamburg zieht bei der neuen Regelung nicht mit.
Hamburger Regeln schlagen schleswig-holsteinische Regeln
Wer also in Schleswig-Holstein wohnt, aber in Hamburg arbeitet, muss sich in Bezug auf die Arbeit weiter an die strengeren Regeln halten, sagt Arbeitsrechtler Arne Graßmay: "Der Pendler, der in Schleswig-Holstein wohnt und in Hamburg arbeitet, wird arbeitsrechtlich den Regelungen aus Hamburg unterfallen." Er darf also mit einem positiven Test, auch wenn er symptomlos ist, nicht zur Arbeit nach Hamburg fahren. Wenn kein Homeoffice möglich ist, können Pendelnde also nicht arbeiten.
Kostenübernahme nicht geklärt
Ob dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht, scheint noch unklar. Graßmay sagt zwar: "Wenn ich unter die Hamburger Corona-Regeln falle, dann muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für diese fünf Tage Quarantäne, die ich absitzen muss, an mich leisten." Damit würde der Arbeitnehmer weiterhin Geld erhalten. Die Hamburger Sozialbehörde geht allerdings davon aus, dass bei der Frage der Kostenübernahme noch vieles unklar ist und diese eventuell auch die Gerichte beschäftigen könnte.
Unterschiedliche Regelungen sorgen für Anspannungen
Das Skurrile laut Graßmay: Vom Arbeitnehmer, der in Schleswig-Holstein wohnt, könne gleichzeitig nicht verlangt werden, dass er sich, wenn er infiziert ist, ausschließlich in seiner Wohnung aufhalte. Theoretisch dürfe er sich frei bewegen. Dennoch rät der Experte dazu, keinen größeren Freizeitaktivitäten nachzugehen, sondern sich mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Denn sonst könnten die unterschiedlichen Regelungen auch unter Kollegen zu Spannungen führen.
Kleine Unternehmen könnten besonders leiden
Der Unternehmerverband Nord befürchtet durch die neuen Regelungen Konfliktpotential innerhalb der Betriebe in Schleswig-Holstein. Denn: Wer keine Symptome habe, sei trotzdem ansteckend, so der Hauptgeschäftsführer Thomas Fröhlich. Und so könne es sein, dass manche Arbeitnehmer nicht mit jemandem zusammenarbeiten wollen, der Corona hat. Die Herausforderung sei nun, in den Betrieben weiterhin Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus beschäftige die Unternehmen auch die die Kostenfrage, so Fröhlich. Er fürchtet, dass gerade kleine Betriebe auf den Kosten sitzen bleiben könnten, wenn sie positiv getestete Mitarbeitende aus Fürsorge für andere nicht zur Arbeit kommen lassen.
Insgesamt sei das Ende der Isolationspflicht zwar ein Schritt zu mehr Eigenverantwortung, in den Betrieben hinterlasse sie aber viele offene Fragen. Arbeitnehmenden rät Arbeitsrechtler Arne Graßmay, sich im Fall eines positiven Tests in jedem Fall an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zu wenden, um eine Lösung für beide Seiten zu finden.