Corona-Soforthilfen: Zweites Rückmeldeverfahren startet
Im Auftrag des Bundes schreibt das Land ab Mai zum zweiten Mal die rund 56.000 Antragsteller für Corona-Soforthilfen aus Schleswig-Holstein an. So soll ermittelt werden, ob sie womöglich zu viel Geld erhalten haben. Bislang hat sich erst ein Drittel zurückgemeldet.
Als im März 2020 Geschäfte schließen mussten und viele Unternehmen nicht mehr ihre Tätigkeiten fortführen konnten, haben Bund und Land Corona-Soforthilfen gestartet. Sie sollten das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen und Selbstständigen sichern. Die Antragstellenden haben damals ihre Verluste für die nächsten Monate geschätzt. Darauf basierend haben sie Zuschüsse erhalten - in Schleswig-Holstein rund 468 Millionen Euro.
Stichprobenprüfung: Bei über 80 Prozent der Anträge wurde wohl zu viel gezahlt
Doch bereits im April 2020 haben viele von ihnen wieder arbeiten können. Dadurch wurde laut dem Wirtschaftsministerium der finanzielle Engpass häufig zu hoch eingeschätzt - und zu viel Geld ausgezahlt. Bei einem ersten Rückmeldeverfahren im August 2021 stellte sich heraus, dass rund 150 Millionen Euro zu viel gezahlt wurden. Dabei hatten sich aber nur ein Drittel der Antragstellerinnen und Antragsteller gemeldet. Bei einer zusätzlichen Stichprobenprüfung kam heraus, dass in über 80 Prozent der geprüften Fälle zu viel gezahlt wurde.
Deshalb werden diejenigen, die nicht geantwortet haben und auch nicht in Stichproben überprüft wurden, jetzt im Auftrag des Bundes erneut angeschrieben. Wurde zu viel gezahlt, fordert das Land das Geld zurück. Die Rückmeldung ist dabei verpflichtend.