Karlsruhe bestätigt: TuS Appen darf NPD-Funktionär ausschließen
Der Sportverein TuS Appen (Kreis Pinneberg) hat vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen: Er durfte einen Hamburger NPD-Landesvorsitzenden aus dem Verein ausschließen. Der Mann hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag mit: Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gibt einem Verein grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen. Trete ein privater Amateur-Breitensportverein extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, sei das nicht zu beanstanden.
Tus Appen: Gutes Zeichen gegen Rechts
Der Erste Vorsitzende von TuS Appen, Wilfred Diekert, zeigte sich erfreut, dass die obersten Gerichte in Deutschland nun zu der gleichen Rechtsauffassung gekommen sind. "Das ist auch ein gutes Zeichen, denn die NPD hat auch versucht auf alle Arten und Weisen, dass ihre Mitglieder in den Sportvereinen Sport treiben können." Wenn die Politik davon rede, dass man sich heutzutage gegen Rechts wehren müsse, dann sei dies auch einer der notwendigen Schritte, sagte Diekert.
TuS Appen versuchte schon länger, den NPD-Mann auszuschließen
Der Kläger - Lennart Schwarzbach - ist laut Gericht langjähriges NPD-Mitglied und Landesvorsitzender seiner Partei in Hamburg. Der Verein TuS Appen hatte mehrfach erfolglos versucht, ihn auszuschließen. Schwarzbach wollte Fußball spielen. Schließlich fügte TuS Appen 2018 in die Satzung eine neue Regelung ein, wonach nur Mitglied sein könne, wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Und weiter: "Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen wie z. B. der NPD und ihre Landesverbände können nicht Mitglied des Vereins werden."
Ein Fall für viele Gerichte
2019 wurde der Mann vom Verein ausgeschlossen. Der NDP-Funktionär wehrte sich vor Zivilgerichten - allerdings vergeblich. Ende 2020 urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, es gehe hier nicht nur um eine missliebige Parteimitgliedschaft. Dem Kläger sei als Landesvorsitzendem die verfassungswidrige Zielsetzung der NPD zuzurechnen. Außerdem habe er weiter die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen. Diese Entscheidung ist laut Bundesverfassungsgericht nicht zu beanstanden.
Vorsitzender von TuS Appen: Zusatz in der Satzung war richtig
Wilfred Diekert vom TuS Appen ist froh, dass die Geschichte nun zu Ende ist. Der entsprechende Zusatz in der Satzung des Sportvereins sei der richtige Weg gewesen und verhindere, dass Neu-Mitglieder von Parteien wie der NPD nicht angenommen werden. "Er muss unterschreiben, dass er nicht Mitglied ist, und ich denke, das ist eigentlich ausreichend für unseren Verein, dass wir solche Fälle nicht wieder haben werden." Aber ganz auszuschließen sei dies natürlich nicht. Ansonsten stehe sein Sportverein für Zusammenhalt und Integration und biete zum Beispiel auch Flüchtlinge aus der Ukraine kostenlose Sportangebote.