Balkonkraftwerke: SH startet zweiten Förderzeitraum
Steckerfertige PV-Anlagen für den Balkon, die Terrasse oder den Garten erfreuen sich in Schleswig-Holstein großer Beliebtheit. Nachdem ein erster Fördertopf des Landes für die sogenannten Balkonkraftwerke schnell ausgeschöpft war, legt das Umweltministerium ab Freitag nochmal nach.
Das Interesse am finanziellen Zuschuss des Landes für PV-Stecker-Anlagen ist groß. Schon nach kurzer Zeit gingen beim Land Anfang Januar mehr als 760 Anträge auf einen Zuschuss von bis zu 200 Euro ein. Heute beginnt die zweite von insgesamt vier Förderphasen, in denen das Land den Kauf und die Installation der Balkonkraftwerke finanziell bezuschusst. Die Förderung der kleinen PV-Anlagen für den Hausgebrauch ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Bedingungen für die Förderung
Die Wechselrichter, die den Strom der Solar-Module in Wechselstrom umwandeln und in das Stromnetz einspeisen, müssen eine Mindestleistung von 250 Watt haben und dürfen eine Maximalleistung von 600 Watt nicht übersteigen. Zudem muss der zuständige Netzbetreiber über den Anschluss des Balkonkraftwerkes informiert und die Anlage muss im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden. Sind die Auflagen erfüllt und entspricht alles den gängigen Sicherheitsnormen, fördert das Land maximal die Hälfte der Gesamtkosten von Anschaffung und Installation, aber nicht mehr als 200 Euro. Das Ministerium weißt außerdem darauf hin, dass Mieter die Zustimmung des Vermieters benötigen, bevor sie eine Solaranlage an ihrem Balkon befestigen. Besitzer von Eigentumswohnungen benötigen zudem eine Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft.
Förderanträge über Service-Portal des Landes
Die Antragstellung für die finanzielle Förderung läuft über das Service-Portal des Landes im Internet. Dort können auch andere Anträge für das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" gestellt werden. Zum Beispiel für Wärmepumpen (bis zu 2.000 Euro), Solarkollektoranlagen (bis zu 900 Euro), Biomasseheizungen (bis zu 900 Euro) und den Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz (bis zu 500 Euro) gestellt werden.
Stromzähler sollen mit Balkonkraftwerken langsamer drehen
Mit Balkonkraftwerken können Haushalte ihre Stromkosten zum Teil erheblich senken, wenn die Solarmodule optimal zur Sonne ausgerichtet sind. Der Wechselrichter der Anlage speist den aus Sonnenlicht erzeugten Strom direkt ins hausinterne Leitungsnetz ein, wo er zum Beispiel von der Waschmaschine, dem Fernseher oder der Deckenleuchte verbraucht wird. Der von der Mini-PV-Anlage erzeugte Strom muss dann nicht vom Stromversorger eingekauft werden - der Stromzähler läuft entsprechend langsamer.
Netzbetreiber tauscht Stromzähler bei Bedarf aus
Strom, der nicht im Haushalt verbraucht wird, läuft ins öffentliche Netz und wird dort von anderen Nutzern verbraucht. Alte Stromzähler mit Drehscheibe und ohne entsprechende Sperre können in diesem Fall illegal rückwärts laufen. Aus diesem Grund muss der Netzbetreiber über die Installation des Balkonkraftwerkes informiert werden. Er tauscht gegebenenfalls die alte Messeinrichtung gegen einen modernen Stromzähler mit Rücklaufsperre aus. Laut SH Netz AG sind aktuell etwa 70 Prozent aller Haushalte in Schleswig-Holstein mit einem modernen Stromzähler ausgestattet, der ein Rückwärtsdrehen verhindert.